| Veranstaltung: | kfd-Bundesversammlung 2026 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Monika Bunsen, Gabriele Kaufhold, Dorothea Lüke (DV Paderborn) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 17.04.2026, 14:13 |
| Antragshistorie: | Version 1(17.04.2026) |
A3: Transparente Gestaltung und partizipative Begleitung des Restrukturierungsprozesses auf Bundesebene
Antragstext
Die Bundesversammlung möge beschließen, den aktuellen Restrukturierungsprozess
des kfd-Bundesverbandes e.V. unter verstärkter Einbindung der Diözesanverbände
fortzuführen. Insbesondere wird der Bundesvorstand beauftragt:
- Regelmäßige Berichterstattung: Vierteljährliche Status-Updates
(schriftlich oder per Videokonferenz) an die Diözesanvorstände über den
Fortschritt, die Meilensteine und die finanziellen Auswirkungen der
strukturellen Veränderungen zu geben.
- Arbeitsgruppen-Modell mit Zeitplan: Gemäß § 14 der kfd-Satzung eine
zeitlich befristete Arbeitsgruppe „Zukunft kfd“ einzurichten.
- Besetzung: Paritätisch besetzt mit Vertreterinnen des Bundesvorstandes und
der Diözesanebene (z. B. 3 Vertreterinnen des Bundes, 3 gewählte
Vertreterinnen aus verschiedenen Diözesanverbänden).
- Zeitplan: Die Konstituierung erfolgt bis spätestens 30. September 2026.
Ein erster Zwischenbericht ist zur nächsten Mitgliederversammlung
vorzulegen; die abschließende Evaluation der Auswirkungen auf die Basis
erfolgt bis zur Bundesversammlung 2027.
3. Zukunftssicherung: Ein Konzept vorzulegen, wie die kfd ihre politische
Schlagkraft als größter Frauenverband in Deutschland langfristig sichert. Dabei
ist insbesondere darzustellen, wie die Folgen der Beitragserhöhung und der
sinkenden Mitgliederzahlen kompensiert werden können, ohne die finanzielle
Belastungsgrenze der Diözesanverbände und der verbleibenden Mitglieder zu
überschreiten.
Begründung
Der vorliegende Antrag zielt darauf ab, den laufenden Restrukturierungsprozess der kfd auf eine breitere, transparentere und zukunftssichere Basis zu stellen.
Zu Punkt 1 (Transparenz):
Die Tragweite der strukturellen Veränderungen erfordert eine kontinuierliche Kommunikation zwischen der Bundesebene und den Diözesanverbänden. Vierteljährliche Status-Updates stellen sicher, dass alle Entscheidungsträgerinnen zeitnah über Fortschritte und vor allem über die finanziellen Auswirkungen informiert sind. Dies stärkt das gegenseitige Vertrauen und die Handlungsfähigkeit des Gesamtverbandes.
Zu Punkt 2 (Partizipation):
Die Einrichtung der Arbeitsgruppe „Zukunft kfd“ ermöglicht eine paritätische Einbindung der Diözesanebene. Nur durch die direkte Expertise aus den Regionen kann eine Evaluation erfolgen, die die Realität an der Basis widerspiegelt. Der festgelegte Zeitplan bis 2027 bietet die notwendige Verbindlichkeit für eine gründliche Analyse der Verbandsstruktur.
Zu Punkt 3 (Zukunftssicherung & Schlagkraft):
Die kfd steht vor der Herausforderung, ihre Rolle als einflussreiche gesellschaftspolitische Stimme auch unter veränderten Bedingungen zu behaupten. Sinkende Mitgliederzahlen und die daraus resultierenden finanziellen Rahmenbedingungen erfordern eine klare Strategie: Es muss aufgezeigt werden, wie die kfd ihre Schlagkraft neu ausrichtet und schärft, um trotz einer kleiner werdenden Basis weiterhin als kraftvoller Akteur wahrgenommen zu werden.
Dabei ist eine realistische Einschätzung der Ressourcen entscheidend. Die finanzielle Belastungsgrenze – sowohl auf Ebene der Diözesanverbände als auch bei den einzelnen Mitgliedern – ist erreicht. Das geforderte Konzept soll sicherstellen, dass die kfd ihre politische Arbeit effektiv bündelt und zukunftsorientiert ausrichtet, ohne die verbleibende Basis durch weitere Belastungen zu überfordern. Ziel ist es, die Qualität und Sichtbarkeit unserer Arbeit nachhaltig zu sichern.
Ergänzende Argumente:
- Abkehr von der „Top-down“-Verwaltung: Wir benötigen praxisnahe Lösungen statt einseitiger Vorgaben. Eine reine „Top-down“-Verwaltung – also das bloße Durchreichen von Entscheidungen der Bundesebene zur Umsetzung an die Diözesanverbände – wird der Komplexität unserer Verbandsstruktur nicht gerecht.
- Stärkung des „Bottom-up“-Ansatzes: Wir fordern einen „Bottom-up“-Ansatz, der sicherstellt, dass die Impulse und die tagtägliche Expertise der Frauen in den Ortsgruppen das Fundament für strategische Entscheidungen bilden. Nur wenn die Bedürfnisse der Basis aktiv einfließen, entsteht eine Restrukturierung, die lebensnah ist und getragen wird.
- Sicherung der Akzeptanz an der Basis: Die Diözesanverbände stehen in direktem Kontakt mit den Mitgliedern vor Ort. Nur durch vollumfängliche Transparenz können DVVorstände die Veränderungen glaubwürdig vertreten und die Identifikation mit dem Gesamtverband stärken.
- Vermeidung von Doppelstrukturen: Angesichts knapper Ressourcen ist eine enge Abstimmung zwingend, um Synergieeffekte zu nutzen und Doppelarbeiten zwischen Bundesverband und Diözesanverbänden zu vermeiden.
- Gemeinsame Verantwortung: Da die Diözesanverbände und die Ortsgruppen die wesentliche finanzielle Last des Bundesverbandes tragen, ist eine paritätische Mitgestaltung ein Gebot der Fairness und der solidarischen Lastenverteilung.

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