Änderungen von P1 zu P1
| Ursprüngliche Version: | P1 (Version 1) |
|---|---|
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 17.04.2026, 14:21 |
| Neue Version: | P1 (Version 2) |
|---|---|
| Status: | Beschluss |
| Eingereicht: | 05.06.2026, 16:39 |
Titel
Positionierungstext
Von Zeile 20 bis 21 einfügen:
Ausgangspunkt aller Überlegungen – unabhängig davon, ob man sich für die Beibehaltung oder für die Abschaffung des § 218 StGB ausspricht.
Innerhalb der Diskussion der Arbeitsgruppe, wurde zur Beschreibung der vorgeburtlichen Entwicklung für den Begriff „ungeborenes Leben“ entschieden. Dieser bietet aus Sicht der Arbeitsgruppe eine möglichst neutrale, zugleich aber verständliche alltagsnahe Beschreibung und ist damit juristisch wie gesellschaftlich anschlussfähig.
Innerhalb der Diskussion der Arbeitsgruppe, wurde zur Beschreibung der vorgeburtlichen Entwicklung für den Begriff „ungeborenes Leben“ entschieden. Dieser bietet aus Sicht der Arbeitsgruppe eine möglichst neutrale, zugleich aber verständliche alltagsnahe Beschreibung und ist damit juristisch wie gesellschaftlich anschlussfähig.
Von Zeile 50 bis 53:
mit Expert*innen aus Medizin, Ethik, Recht und Theologie sowie durch das Hören der Stimmen vieler Mitglieder hat sich gezeigt, wie vielschichtig die Frage nachFragen sind, die die Regelung des § 218 StGB istaufwirft . Am Ende dieses Prozesses steht kein eindeutiges Ergebnis, sondern eine bemerkenswerte Balance. Diese Situation spiegelt wider, dass sowohl
Von Zeile 116 bis 118 einfügen:
Sexualbildung mit einem verantwortlicheren Sexualverhalten und geringeren Raten ungewollter Schwangerschaften verbunden ist, während rein abstinenzorientierte Programme keine vergleichbare Wirkung zeigen.
Von Zeile 149 bis 150 einfügen:
Die kfd fordert, dass Verhütungsmittel für alle zugänglich und frei[Leerzeichen]verfügbar sind und damit auch kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig soll
Von Zeile 183 bis 184 löschen:
Die kfd steht hinter den Frauen und setzt sich für eine unterstützende, einfühlsame und sachliche Unterstützung ein. Es bedarf einer umfassenden
Von Zeile 186 bis 188 einfügen:
entscheidet die Frau selbstbestimmt. Sie entscheidet, welche Personen mit einbezogen werden. Mit „Begleitung“ ist in diesem Zusammenhang eine umfassende Unterstützung gemeint. Dazu zählen sowohl staatliche Beratungs- und Hilfsangebote sowie finanzielle Unterstützung als auch der Rückhalt durch das persönliche Umfeld wie Familie, Freund*innen, Eltern oder Partner. Die kfd respektiert die Entscheidung der Frau, sie muss sich nicht erklären. Dies fordert die kfd auch gesellschaftlich ein. Selbstbestimmung
Von Zeile 212 bis 214 löschen:
Die Beratung muss ergebnisoffen sein und neben medizinischen auch psychologische und soziale Aspekten umfassen. Nach dem Eingriff sollte es die Möglichkeit einer psychologischen Nachsorge in den Beratungsstellen geben.
Von Zeile 288 bis 290:
und Erwerbsarbeit. Ebenso bedarf es besonderer Unterstützung für Familien mit behinderten Kindern mit Behinderung sowie niedriegschwelliger sozial-psychologischer Begleitung bei Überforderungssituationen.
In Zeile 297:
Abgrenzung gegen RechtsRechtsextremismus
