| Veranstaltung: | kfd-Bundesversammlung 2026 |
|---|---|
| Status: | Beschluss |
| Beschluss durch: | AG § 218 |
| Beschlossen am: | 05.06.2026 |
| Antragshistorie: | Version 2 |
Zwischen Lebensschutz und Selbstbestimmung: Positionen und Perspektiven der kfd zu § 218 StGB
Positionierungstext
Einführung
In den Jahren 2024 und 2025 hat sich die Katholische Frauengemeinschaft
Deutschland (kfd) in einen Meinungsbildungsprozess zum Umgang mit dem § 218
Strafgesetzbuch (StGB) begeben. Das vorliegende Papier veranschaulicht die sehr
kontroverse Diskussion und Meinungsvielfalt innerhalb des Verbandes.
Die kfd betont, dass im Zentrum der Debatte um den § 218 StGB der Gedanke steht,
dass die Austragung eines Kindes grundsätzlich einen hohen Wert darstellt. Eine
Schwangerschaft ist nicht nur ein biologischer Prozess, sondern ein zutiefst
menschliches Geschehen, in dem neues Leben heranwachsen kann. Aus katholischer
Perspektive und auch für die kfd gilt, dass Leben mit der Befruchtung der
Eizelle beginnt. Jede Schwangere, die sich im Dilemma zwischen der Austragung
von Leben und dem Abbruch der Schwangerschaft sieht, muss unterstützt werden,
damit sie die für sie richtige Entscheidung treffen kann.
Die vorliegenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf volljährige Frauen als
auch auf minderjährige Mädchen, die sich aufgrund ihres Alters häufig in einer
besonders konflikthaften und schutzbedürftigen Situation befinden. Dabei ist zu
beachten, dass sie sowohl für die Entscheidung selbst jede Hilfestellung
erfahren als auch nach der Entscheidung für oder gegen einen Abbruch
entsprechende Unterstützung erhalten müssen. Dieser Gedanke bildet den
Ausgangspunkt aller Überlegungen – unabhängig davon, ob man sich für die
Beibehaltung oder für die Abschaffung des § 218 StGB ausspricht.
Innerhalb der Diskussion der Arbeitsgruppe, wurde zur Beschreibung der
vorgeburtlichen Entwicklung für den Begriff „ungeborenes Leben“ entschieden.
Dieser bietet aus Sicht der Arbeitsgruppe eine möglichst neutrale, zugleich aber
verständliche alltagsnahe Beschreibung und ist damit juristisch wie
gesellschaftlich anschlussfähig.
Innerhalb der Diskussion der Arbeitsgruppe, wurde zur Beschreibung der
vorgeburtlichen Entwicklung für den Begriff „ungeborenes Leben“ entschieden.
Dieser bietet aus Sicht der Arbeitsgruppe eine möglichst neutrale, zugleich aber
verständliche alltagsnahe Beschreibung und ist damit juristisch wie
gesellschaftlich anschlussfähig.
Befürworter*innen des § 218 StGB sehen vor allem im rechtlichen Schutz des
ungeborenen Lebens ein starkes Signal: Das Leben solle nicht beliebig verfügbar
sein, sondern werde von Beginn an als schutzwürdig anerkannt. Gerade aus
christlicher Sicht sei dieser Gedanke zentral, weil jedes Leben, als unverfügbar
und von Gott gewollt verstanden wird. Ihre Argumente betonen, dass § 218 StGB
das Verantwortungsbewusstsein der Frau schärfe und deutlich mache, dass es bei
einer Schwangerschaft um mehr gehe als um eine rein persönliche Entscheidung.
Auch wird hervorgehoben, dass die Regelung einen gesellschaftlichen Kompromiss
darstelle, der sowohl die Selbstbestimmung der Frau als auch den Schutz des
ungeborenen Lebens berücksichtige. In diesem Sinne wirke § 218 StGB präventiv:
Er mahne an, die Entscheidung für die Austragung ernsthaft zu prüfen und
möglichst bewusst zu handeln.
Auf der anderen Seite stehen Argumente gegen den Verbleib des § 218 StGB.
Kritiker*innen sehen in der Strafbarkeit eine erhebliche Belastung für Frauen,
die sich ohnehin in einer Notlage befinden. Selbst wenn Abbrüche unter
bestimmten Bedingungen straffrei blieben, bestünde die Kriminalisierung. Zudem
stelle sich die Frage, ob eine solche Regelung mit dem Recht auf
Selbstbestimmung und der Achtung der Würde der Frau vereinbar sei. Kritisch
betrachtet werden auch die praktischen Folgen: In vielen Regionen sei der Zugang
zu einer medizinisch sicheren Versorgung eingeschränkt, weil Ärztinnen und Ärzte
durch die rechtliche Unsicherheit abgeschreckt würden. Weiter wird betont, dass
der Schutz des Lebens auch auf positive Weise gefördert werden könne – etwa
durch Beratung, Aufklärung, finanzielle Unterstützung und Begleitung der Frauen.
Diese Haltung sei ebenfalls mit christlichen Werten vereinbar, da die
katholische Soziallehre betone, dass Leben nicht nur geschützt, sondern auch
durch soziale Gerechtigkeit und Fürsorge gestärkt werden müsse.
Genau mit diesem Spannungsfeld hat sich die kfd in ihrem eigenen
Meinungsbildungsprozess intensiv auseinandergesetzt. In zahlreichen Gesprächen
mit Expert*innen aus Medizin, Ethik, Recht und Theologie sowie durch das Hören
der Stimmen vieler Mitglieder hat sich gezeigt, wie vielschichtig die Fragen
sind, die die Regelung des § 218 StGB aufwirft . Am Ende dieses Prozesses steht
kein eindeutiges Ergebnis, sondern eine bemerkenswerte Balance. Diese Situation
spiegelt wider, dass sowohl das Bedürfnis nach einem klaren gesetzlich
geregelten Schutz des ungeborenen Lebens als auch das Selbstbestimmungsrecht der
Frau in der kfd ernstgenommen werden.
Der Prozess hat keinen Konsens hervorgebracht, aber eine gemeinsame Grundhaltung
deutlich gemacht: die tiefe Achtung vor dem Leben von Beginn an und zugleich die
klare Verpflichtung, Frauen im Schwangerschaftskonflikt nicht allein zu lassen.
Freiheit, Würde und Gewissen im Schwangerschaftskonflikt, katholische Lehre
Die katholische Kirche versteht ihre Lehre zu Sexualität, Fortpflanzung und
Schwangerschaftsabbruch als verbindliche Auslegung der göttlichen Offenbarung.
Sie geht davon aus, dass menschlichem Leben von der Empfängnis an unverfügbare
Würde zukommt. Schwangerschaftsabbruch wird daher als schwerwiegender Verstoß
gegen das Lebensrecht bewertet. Das kirchliche Gesetzbuch (CIC can. 1398) sieht
bei formeller Mitwirkung an einer vollzogenen Abtreibung unter bestimmten
Voraussetzungen die Tatstrafe der Exkommunikation vor. Diese Regelung soll die
besondere Schutzwürdigkeit menschlichen Lebens unterstreichen.
In der Sexualethik, insbesondere in Humanae Vitae (1968), wird der Zusammenhang
von ehelicher Liebe, Zeugungsoffenheit und „verantwortlicher Elternschaft“
betont. Schwangerschaftsabbruch gilt nicht als legitimes Mittel der
Empfängnisregelung.
Zugleich misst die katholische Morallehre dem Gewissen zentrale Bedeutung bei.
Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (GS 16) ist es die „verborgenste Mitte“
des Menschen, in der er sich dem sittlichen Anspruch verpflichtet weiß. Jeder
Mensch hat das Recht und die Pflicht, seinem Gewissen zu folgen; zugleich bedarf
dieses der Bildung und Orientierung an objektiven sittlichen Normen. In der
theologischen Tradition wird anerkannt, dass ein Mensch auch dann seinem
Gewissen folgen muss, wenn dieses im Einzelfall im Spannungsverhältnis zu
kirchlichen Vorgaben steht.
Im Schwangerschaftskonflikt stehen damit zwei Güter im Raum: das Lebensrecht des
ungeborenen Kindes und die Würde sowie Selbstbestimmung der schwangeren Person.
Die kirchliche Lehre gibt dem Schutz des ungeborenen Lebens grundsätzlich
Vorrang. In Theologie und Gesellschaft wird jedoch diskutiert, wie das
Verhältnis von kirchlicher Norm, staatlichem Recht und persönlicher
Gewissensentscheidung zu bestimmen ist.
Der Schwangerschaftskonflikt bleibt somit ein Feld ethischer Spannung, in dem
Fragen nach Freiheit, Würde, Verantwortung und rechtlicher Ordnung
unterschiedlich gewichtet werden.
Katholische Sozialisation
Entscheidungsträgerinnen in der kfd sind überwiegend Mitglied der katholischen
Kirche und meist katholisch sozialisiert, das heißt in einem Umfeld
aufgewachsen, in dem die katholische Kirche, ihre Werte, Traditionen und
Lebensweisen prägend waren.
Die männliche Dominanz in Theologie und Kirchenhierarchie hat weitreichend
Auswirkungen auf Lehren, Moralvorstellungen und das kirchliche Selbstverständnis
und führt zu einer besonders eingeschränkten Sicht auf die vielfältigen
Dimensionen von Sexualität, insbesondere auch auf die weibliche Selbstbestimmung
in diesem Bereich. So hat sie lebenslangen Einfluss auf Denken, Fühlen und
Handeln, vor allem in ethischen und moralischen Fragen. Zudem spielt sie für die
meisten Frauen bis heute auch eine starke Rolle bei der Normierung von
Geschlechterrollen und der Kontrolle über Sexualität und Fortpflanzung. Sie
wirkt als spirituelle Macht dauerhaft, wird als Einschränkung persönlicher
Freiheit deutlich gespürt und benannt und übt starken Einfluss auf persönliche
Gewissensentscheidung aus. Eine zeitgemäße Perspektive bedeutet, diese Prägung
wahrzunehmen und partnerschaftliche Verantwortung als gemeinsamen Auftrag zu
verstehen.
Prävention: Sexuelle Bildung und Verhütung
Sexuelle Bildung
Sexuelle Bildung kann zur Prävention von Schwangerschaftsabbrüchen beitragen,
indem sie ungewollte Schwangerschaften reduziert. Voraussetzung ist eine
altersgerechte, wissenschaftlich fundierte und umfassende Aufklärung über
Körper, Fruchtbarkeit und Verhütungsmethoden. Sie stärkt die Fähigkeit, Risiken
realistisch einzuschätzen, Verhütungsmittel korrekt anzuwenden und informierte
Entscheidungen zu treffen. Empirische Befunde weisen darauf hin, dass umfassende
Sexualbildung mit einem verantwortlicheren Sexualverhalten und geringeren Raten
ungewollter Schwangerschaften verbunden ist, während rein abstinenzorientierte
Programme keine vergleichbare Wirkung zeigen.
Darüber hinaus fördert sexuelle Bildung Kommunikations- und
Beziehungskompetenzen sowie die Fähigkeit zur Grenzsetzung und Selbstbestimmung.
Sie unterstützt damit partnerschaftliche Verantwortung und kann Risikofaktoren
wie Fehlinformation oder mangelnde Aushandlung von Verhütung verringern. In
Verbindung mit einem niederschwelligen Zugang zu Beratung und Verhütungsmitteln
leistet sie einen strukturellen Beitrag zur Prävention ungewollter
Schwangerschaften und damit mittelbar zur Verringerung von
Schwangerschaftsabbrüchen.
Verhütung
Die Verhütungsmittel sind, bei vorgeschriebener Anwendung, unterschiedlich
wirksam und zuverlässig und haben fast alle Nebenwirkungen. Auch ihre
Verfügbarkeit ist unterschiedlich. Kein Verhütungsmittel kann einen 100%igen
Schutz vor einer Schwangerschaft bieten. Welches Verhütungsmittel Anwendung
findet, hängt von der aktuellen Lebenslage der Anwender*innen und von ihren
persönlichen Neigungen ab.
Die Nutzung von Verhütungsmitteln unterscheidet sich auch nach dem Grund ihrer
Anwendung, je nachdem, ob das Verhütungsmittel ausschließlich der
Empfängnisverhütung dienen soll oder ob auch der Schutz von sexuell
übertragbaren Krankheiten (zum Beispiel HIV, Hepatitis) ein wesentlicher
Anwendungsgrund ist. Eine informierte Entscheidung setzt umfassende Aufklärung
über Wirkweise, Risiken und Anwendung voraus.
Grundsätzlich sind die Kosten für Verhütungsmittel, wie zum Beispiel die Pille,
Spirale oder auch eine Sterilisation, privat zu bezahlen. Für Frauen bis zum 22.
Geburtstag übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für
verschreibungspflichtige Verhütungsmittel. Eine Übernahme der Kosten durch die
Krankenkassen für Frauen ab dem 22. Lebensjahr ist nur aufgrund einer
medizinischen Indikation möglich.
Seit 2015 ist die Rezeptpflicht für die „Pille danach“ aufgehoben. Seitdem kann
sie frei verkäuflich erworben werden. Verhütung ist die Verantwortung aller
Partner*innen.
Die kfd fordert, dass Verhütungsmittel für alle zugänglich und frei verfügbar
sind und damit auch kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig soll
eine frühzeitige und fortlaufende Bildung über Sexualität vom Kindesalter an für
alle Geschlechter stattfinden. Hier sollte altersentsprechend auf
Körperlichkeit, Selbstbestimmung und Verhütung eingegangen werden. Jedes Bistum
muss eine Ansprechperson für sexuelle Bildung vorsehen.
Schwangerschaft entsteht durch zwei Menschen. Dennoch tragen Frauen die
körperliche und häufig auch soziale und wirtschaftliche Hauptlast. Verantwortung
für Sexualität, Verhütung und Elternschaft ist eine gemeinsame Aufgabe. Männer
sind aufgefordert, ihren Anteil aktiv und ohne Bevormundung der Frau
wahrzunehmen, durch Information, Mitverantwortung und Unterstützung.
Entscheidung im Schwangerschaftskonflikt
Die Entscheidung, sich bei einer ungewollten Schwangerschaft für oder gegen das
ungeborene Leben zu entscheiden, wird von den betroffenen Frauen nicht
leichtfertig getroffen. Studien (unter anderem die ELSA-Studie[1] zu
Lebenssituation und Belastung von Frauen mit ungewollter Schwangerschaft)
zeigen, dass betroffene Frauen ihre Entscheidung vor dem Hintergrund komplexer
persönlicher, familiärer, gesundheitlicher und sozialer Faktoren treffen. Die
Situation ist häufig von ambivalenten Gefühlen und erheblichen Belastungen
geprägt.
Männer tragen im Falle einer Schwangerschaft die Verantwortung in den Bereichen,
die die Frau entlasten. Ihre Unterstützung, Begleitung oder Entlastung darf aber
nicht zur Bevormundung werden. Die Entscheidung selbst liegt bei der Frau.
Auch im Fall einer ungewollten Schwangerschaft braucht es gemeinsame
Verantwortung. Viele Frauen erleben, dass sie Entscheidungen faktisch allein
treffen müssen. Verantwortliches Handeln von Männern umfasst daher:
Gesprächsbereitschaft, Verlässlichkeit und das Mittragen der Folgen, ohne Druck
und ohne Rückzug. Verantwortung endet nicht mit der Entscheidung: Bei einer
Austragung trägt die Frau meist die Hauptlast von Sorgearbeit, körperlichen
Konsequenzen und beruflichen Risiken. Männer sind daher in besonderer Weise
gefordert, Verantwortung gleichberechtigt zu übernehmen. Auch wenn Männer durch
einen Schwangerschaftsabbruch emotional betroffen sein können, dürfen ihre
Gefühle jedoch nicht zu unangemessenen Vorwürfen oder Druck gegenüber der Frau
führen. Respekt und gemeinsame Bewältigung müssen im Vordergrund stehen.
Die kfd steht hinter den Frauen und setzt sich für eine einfühlsame und
sachliche Unterstützung ein. Es bedarf einer umfassenden Begleitung der Frau
vor, während und nach der Entscheidung. Über die Begleitung entscheidet die Frau
selbstbestimmt. Sie entscheidet, welche Personen mit einbezogen werden. Mit
„Begleitung“ ist in diesem Zusammenhang eine umfassende Unterstützung gemeint.
Dazu zählen sowohl staatliche Beratungs- und Hilfsangebote sowie finanzielle
Unterstützung als auch der Rückhalt durch das persönliche Umfeld wie Familie,
Freund*innen, Eltern oder Partner. Die kfd respektiert die Entscheidung der
Frau, sie muss sich nicht erklären. Dies fordert die kfd auch gesellschaftlich
ein. Selbstbestimmung und Freiheitsrechte müssen eine große Rolle spielen.
Beratung
Das Recht des ungeborenen Lebens ist sehr wichtig. Es steht in einem
Spannungsverhältnis zum Selbstbestimmungsrecht der Frau. In der Beratung bei
einem Schwangerschaftskonflikt wird daher versucht, beide Seiten so gut wie
möglich zu berücksichtigen – rechtlich, medizinisch und ethisch. Ziel ist es,
der Komplexität der Situation gerecht zu werden, ohne zwei Leben gegeneinander
auszuspielen.
Für die kfd bedeutet dies, sich für einen sachlichen gesellschaftlichen Dialog
einzusetzen, der Polarisierungen vermeidet und die realen Lebenslagen von Frauen
ernst nimmt. Es gibt in der kfd keinen Konsens darüber, ob eine Beratungspflicht
oder ein Recht auf Beratung nötig ist, um selbstbestimmt und reflektiert
entscheiden zu können.
Während eine Beratungspflicht eine verbindliche Voraussetzung darstellt,
versteht sich ein Beratungsrecht als staatliches Angebot für die Frauen, die
sich eine Beratung wünschen.
Voraussetzung für eine selbstbestimmte Entscheidung sind zunächst
flächendeckende und wertfreie Informationsmöglichkeiten. Dies betrifft sowohl
Informationen über Beratungsstellen als auch über den medizinischen Eingriff
selbst sowie über Praxen und Krankenhäuser, die Schwangerschaftsabbrüche
durchführen. Solche Informationen sollten sowohl über Arztpraxen als auch über
staatliche Stellen, insbesondere durch transparente Internetangebote, zugänglich
gemacht werden.
Die Beratung muss ergebnisoffen sein und neben medizinischen auch psychologische
und soziale Aspekte umfassen. Nach dem Eingriff sollte es die Möglichkeit einer
psychologischen Nachsorge in den Beratungsstellen geben.
Ärztliche Versorgung
Eine flächendeckende medizinische (und gegebenenfalls psychologische) Versorgung
hinsichtlich eines Schwangerschaftsabbruches ist in Deutschland nicht
gewährleistet. Immer weniger Ärzt*innen bieten Schwangerschaftsabbrüche an,
insbesondere im ländlichen Raum fehlen (gut erreichbare) Versorgungsangebote,
vor allem in westlichen und südlichen Bundesländern. Diese Versorgungslücke
gefährdet die körperliche und seelische Gesundheit ungewollt Schwangerer und
muss dringend geschlossen werden. Auch bei einer gewollten Schwangerschaft führt
diese Versorgungslücke dazu, dass die medizinische Versorgung nicht
gewährleistet und das Leben der Mutter gefährdet ist (zum Beispiel, wenn die
Schwangerschaft durch Tod des ungeborenen Lebens endet).
In Krankenhäusern in katholischer Trägerschaft gilt das katholische
Arbeitsrecht, ein kirchliches Sonderrecht, das erlaubt, vom staatlichen Recht
abzuweichen, wenn kirchliche Grundsätze betroffen sind. Ärzt*innen in
katholischen Krankenhäusern dürfen keine Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.
Darunter fallen auch Abbrüche nach medizinischer Indikation. Ausnahme bildet die
akute Lebensgefahr für die Mutter. Die kfd fordert, dass
Schwangerschaftsabbrüche auch in katholischen Krankenhäusern möglich sein
müssen.
Es braucht klare politische und institutionelle Rahmenbedingungen, um die
ärztliche Versorgung beim Schwangerschaftsabbruch flächendeckend sicherzustellen
und Diskriminierung sowie Stigmatisierung im Gesundheitswesen abzubauen. Ebenso
wichtig ist die Zusicherung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse bei
Schwangerschaftsabbrüchen.
Der Respekt vor der individuellen Gewissensentscheidung von Ärzt*innen, ob sie
Schwangerschaftsabbrüche durchführen oder nicht, ist zu wahren. Der Zugang zu
medizinisch notwendigen Eingriffen muss jedoch gewährleistet werden.
Neben der bereits erwähnten Forderung nach einem Ausbau der Versorgungslage,
bedarf es einer qualifizierten Ausbildung von Medizinstudierenden und Ärzt*innen
sowie einer verpflichtenden medizinischen Fort- und Weiterbildung zum Thema
Schwangerschaftsabbruch. Dabei müssen auch die besonderen Bedürfnisse von Frauen
in den Wechseljahren einbezogen werden. Die Gynäkologie-Ausbildung muss
reformiert werden, damit alle angehenden Fachärzt*innen über die notwendige
Kompetenz verfügen, um sachkundig und respektvoll mit ungewollten
Schwangerschaften umzugehen.
Verantwortung über die Geburt hinaus
„Ich glaube nicht, dass man nur, weil man Abtreibung ablehnt, automatisch für
das Leben ist. Ich glaube sogar, dass es in vielen Fällen an Moral mangelt, wenn
man nur möchte, dass ein Kind geboren wird, aber nicht, dass es ernährt,
ausgebildet und untergebracht wird. Und warum denke ich, dass man das nicht
will? Weil man nicht möchte, dass Steuergelder dafür ausgegeben werden. Das ist
nicht für das Leben. Das ist für die Geburt. Wir brauchen eine viel breitere
Diskussion darüber, was die Moral der Lebensschützer ist.“ (Sr. Joan Chittister,
amerikanische Benediktinerin, 2004)
Die Frage des Lebensschutzes endet nicht mit der Geburt eines Kindes. Sr. Joan
Chittister weist darauf hin, dass eine ethische Position, die sich
ausschließlich auf die Verhinderung von Schwangerschaftsabbrüchen konzentriert,
zu kurz greift, wenn sie nicht zugleich die materiellen, sozialen und
bildungsbezogenen Voraussetzungen für ein gutes Aufwachsen von Kindern in den
Blick nimmt. Lebensschutz umfasst daher auch die Verantwortung, Kinder nach
ihrer Geburt angemessen zu versorgen, zu fördern und gesellschaftliche Teilhabe
zu ermöglichen.
Geborene Kinder (gewollt oder ungewollt) bedeuten eine grundlegende Veränderung
der Lebensumstände. Die Eltern, oftmals vorrangig die Mutter, müssen sich einer
neuen Verantwortung stellen. Größtenteils hat sie neue oder mehr Sorgearbeit.
Fehlende partnerschaftliche oder familiäre Unterstützung, finanzielle
Mehrbelastungen, unzureichende Wohnverhältnisse sowie ungelöste Fragen der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf können erhebliche Herausforderungen
darstellen. Wissenschaftliche Langzeitstudien weisen darauf hin, dass
unerwünschte Kinder statistisch häufiger belasteten Lebensverläufen ausgesetzt
sind. Diese Erkenntnisse verdeutlichen die Notwendigkeit präventiver sozialer
und familienpolitischer Maßnahmen. Zugleich zeigen aktuelle Studien, dass sich
der Kinderwunsch vieler Menschen aufgrund wirtschaftlicher Unsicherheiten,
prekärer Beschäftigungsverhältnisse, hoher Wohnkosten und unzureichender
Vereinbarkeitsstrukturen zunehmend nach hinten verschiebt. Familiengründung ist
damit nicht allein eine private Entscheidung, sondern wesentlich von politischen
und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen abhängig.[2]
Kinder dürfen kein Armutsrisiko für Frauen und Familien darstellen. Daraus
ergeben sich für die kfd politische und gesellschaftliche Handlungsaufträge:
Dazu gehören unter anderem eine verlässliche Kindergrundsicherung, armutsfeste
Sozialleistungen und Mindestlöhne, ein barrierearmer und mehrsprachiger Zugang
zu Unterstützungsangeboten, ausreichend vorhandene und kostenfreie
Betreuungsplätze sowie verbesserte Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Care-
und Erwerbsarbeit. Ebenso bedarf es besonderer Unterstützung für Familien mit
Kindern mit Behinderung sowie niedriegschwelliger sozial-psychologischer
Begleitung bei Überforderungssituationen.
Diese Forderungen sind nicht abschließend. Sie verdeutlichen jedoch, dass ein
konsequent verstandener Lebensschutz umfassende soziale, wirtschaftliche und
strukturelle Rahmenbedingungen einschließt. Die kfd setzt sich daher
gesellschaftlich, kirchlich und innerhalb des Verbandes für einen offenen Dialog
und für eine Sensibilisierung gegenüber den realen Belastungen von Eltern und
Kindern ein.
Abgrenzung gegen Rechtsextremismus
Wachsam beobachtet die kfd auch die sogenannten Lebensschützer*innen, die mit
Kundgebungen wie dem „Marsch für das Leben“/„1.000 Kreuze“ seit Jahren laut und
aggressiv für sich beanspruchen, „jedes Leben (zu) schützen“. Sie warnt davor,
sie unkritisch zu unterstützen. In vielen Ländern, auch in Deutschland, werden
durch radikal rechte Kräfte und religiöse Fundamentalist*innen sexuelle und
reproduktive Rechte in Frage gestellt und angegriffen. Über rechtsextreme und
religiöse Fundamentalist*innen, Vereine und Aktionsgruppen der sogenannten
Lebensschutzbewegung (Pro-Life-Bewegung) nutzen sie die aktuelle/jede
Auseinandersetzung, um gesellschaftliche Freiheit und die Rechte von Frauen und
marginalisierten Gruppen einzuschränken.
Solche Aktivitäten sogenannter Lebensschützer*innen haben in den letzten Jahren
zugenommen. Dabei geht es den verantwortlichen Organisator*innen immer auch um
einen umfassenden Kulturkampf gegen geschlechter-politische Liberalisierung. Sie
vertreten eine rigide Sexualmoral und lehnen sich gegen das Recht auf
körperliche und sexuelle Selbstbestimmung auf. Ihre Anhänger*innen stammen
vorwiegend aus konservativen bis (extrem) rechten, christlichen Teilen der
Gesellschaft mit ideologischer Nähe zu radikalen extrem Rechten. Auf
Versammlungen der „Lebensschutz“-Bewegung werden nicht nur antifeministische,
autoritäre und christlich-fundamentalistische Inhalte und Positionen verbreitet,
sie sind bisweilen auch völkisch-rassistisch, homo- und transfeindlich oder
relativieren den Holocaust.
Auch nach dem Verbot von sogenannten Gehsteigbelästigungen werden Schwangere von
radikalen Abtreibungsgegner*innen aus der „Lebensschutzbewegung“ bedrängt,
eingeschüchtert oder auf andere vergleichbare Weise erheblich unter Druck
gesetzt, um sie in ihrer Entscheidung über die Fortsetzung der Schwangerschaft
zu beeinflussen. Auch beratendes und medizinisches Personal wird von
Abtreibungsgegner*innen unter Druck gesetzt. Der Schutz von Beratungsstellen und
Arztpraxen muss gewährleistet sein. Schwangere müssen die
Schwangerschaftskonfliktberatung ungestört wahrnehmen können.
Staatlich anerkannte und kirchliche Beratungsstellen leisten seit vielen Jahren
einen professionellen und rechtsstaatlich abgesicherten Beitrag in
Schwangerschaftsfragen und im Schwangerschaftskonflikt.
Fazit
Der Meinungsbildungsprozess hat gezeigt, wie vielschichtig die Fragen rund um §
218 StGB sind. Die kfd hält die Spannung zwischen Lebensschutz und
Selbstbestimmung bewusst aus. Sie erkennt das ungeborene Leben als schutzwürdig
an und betont zugleich das Recht der Frau auf Gewissensfreiheit, Würde,
körperliche Unversehrtheit sowie auf eine selbstbestimmte Entscheidung im
Bewusstsein ihrer persönlichen Ängste, Sorgen und Lebensumstände.
Frauen dürfen im Schwangerschaftskonflikt weder gesellschaftlich noch
partnerschaftlich oder kirchlich allein gelassen werden. Lebensschutz wird nicht
auf die Geburt verkürzt, sondern als umfassende soziale Verantwortung
verstanden. Die kfd möchte grundsätzlich, dass Frauen unter den für sie
bestmöglichen Bedingungen Mutter werden können.
Zugleich positioniert sich die kfd gegen fundamentalistische und
demokratiefeindliche Instrumentalisierungen des Themas. Sie tritt für einen
sachlichen Dialog ein, der Polarisierung vermeidet, und für den Schutz von
Beratungsstellen und medizinischem Personal. Verantwortung für Sexualität,
Verhütung, Schwangerschaft und Elternschaft versteht die kfd als gemeinsame
Aufgabe der Partner*innen. Zugleich sieht sie Staat und Gesellschaft in der
Pflicht, verlässliche rechtliche, soziale und wirtschaftliche Rahmenbedingungen
zu schaffen, die Frauen in jeder Phase größtmögliche Unterstützung
gewährleisten. Politik und Zivilgesellschaft sind daher aufgefordert, diese
Verantwortung aktiv wahrzunehmen und Bedingungen zu fördern, die selbstbestimmte
Entscheidungen ermöglichen und Eltern nachhaltig stärken.
Insgesamt steht die kfd für eine Haltung, die sowohl das ungeborene Leben achtet
als auch die Freiheit, Würde und Gewissensentscheidung der Frau ernst nimmt.
Ziel ist eine Gesellschaft und Kirche, in der Frauen im Schwangerschaftskonflikt
Unterstützung erfahren, ohne Stigmatisierung oder Druck, und in der die
Verantwortung für das Leben über die Geburt hinaus getragen wird.
[1]Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer. Angebote der Beratung und
Versorgung (ELSA). (o. D.). BMG.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/details/elsa
Zugriff: 19.03.2026
[2]„Fertilitätskrise“: Auch der unerfüllte Wunsch Schwanger zu werden ist
politisch | Gunda-Werner-Institut | Heinrich-Böll-Stiftung. (2025, 31.
Dezember). Gunda-Werner-Institut | Heinrich-Böll-Stiftung. https://www.gwi-
boell.de/de/2025/12/31/fertilitaetskrise-auch-der-unerfuellte-wunsch-schwanger-
zu-werden-ist-politisch Zugriff:19.03.2026
