| Antrag: | Aufgaben – Qualifikationen – Verantwortlichkeiten der Mitglieder des Bundesvorstandes |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Ulrike Göken-Huismann |
| Status: | Zurückgezogen |
| Eingereicht: | 05.09.2026, 07:50 |
Ä2 zu A1: Aufgaben – Qualifikationen – Verantwortlichkeiten der Mitglieder des Bundesvorstandes
In Zeile 159 einfügen:
3.2 wünschenswerte Erfahrungen, Kompetenzen, Voraussetzungen für Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes / Leitungsteams
Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der Mitglieder des
Bundesvorstandes
1. Gemeinsame Verantwortung des Bundesvorstandes
Der Bundesvorstand trägt gemeinsam Verantwortung für die strategische
Ausrichtung und Weiterentwicklung des kfd-Bundesverbandes. Grundlage seines
Handelns sind die Satzung, die Beschlüsse der zuständigen Verbandsgremien sowie
die Werte, Ziele und Positionen der kfd.
Leitung versteht sich dabei als gemeinsame, kooperative und transparente
Wahrnehmung von Verantwortung. Sie orientiert sich an den Grundsätzen von
Beteiligung, Gleichberechtigung, klaren Zuständigkeiten, einem
verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen und möglichst schlanken
Entscheidungs- und Arbeitsstrukturen.
Zur gemeinsamen Leitungsverantwortung gehören insbesondere:
- strategische Ziele und Schwerpunkte des Bundesverbandes entwickeln und
priorisieren,
- verbandliche Entwicklungen und Veränderungsprozesse gestalten und
begleiten,
- Entscheidungen transparent, nachvollziehbar und möglichst partizipativ
vorbereiten und treffen,
- Verantwortung und Aufgaben entsprechend den jeweiligen Kompetenzen und
Zuständigkeiten verteilen,
- die Zusammenarbeit von Ehrenamt und Hauptamt partnerschaftlich gestalten,
- Kommunikation, Vernetzung und Beteiligung innerhalb des Verbandes fördern,
- die Umsetzung von Beschlüssen begleiten und deren Wirkung regelmäßig
reflektieren,
- die vorhandenen personellen, zeitlichen und finanziellen Ressourcen
verantwortungsvoll einsetzen.
Die Übernahme von Verantwortung im Bundesvorstand bietet insbesondere
- die Möglichkeit, die Entwicklung der kfd und ihre Positionierung in
Kirche, Politik und Gesellschaft mitzugestalten,
- eigene Fähigkeiten, Erfahrungen, Perspektiven und Charismen einzubringen,
- neue Kompetenzen und Erfahrungen zu erwerben,
- Spiritualität und Glauben gemeinsam zu gestalten und weiterzuentwickeln,
- sich mit Verantwortlichen aus Kirche, Politik, Gesellschaft und anderen
Verbänden zu vernetzen.
Zu den satzungsgemäßen Aufgaben des Bundesvorstandes gehören insbesondere:
- Beratung und Beschlussfassung über aktuelle verbandspolitische Themen und
Fragestellungen,
- Umsetzung und Begleitung der Beschlüsse der Bundesversammlung und der
Mitgliederversammlung,
- Erstellung eines Tätigkeitsberichts zur Vorlage in der Bundesversammlung,
- Vorbereitung, Einberufung und Leitung der Bundesversammlung,
- Festlegung strategischer Zielvorgaben für die Arbeit der
Bundesgeschäftsstelle einschließlich der Regelung der Zusammenarbeit mit
der Bundesgeschäftsführung,
- Positionierung des Bundesverbandes zu aktuellen Themen sowie
gegebenenfalls Beauftragung von Arbeitsgruppen, Gremien oder anderen
geeigneten Strukturen mit deren Vorbereitung.
Geschäftsführender Vorstand / Leitungsteam
Der geschäftsführende Vorstand ist Vorstand im Sinne des § 26 BGB und nimmt die
ihm nach Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben wahr. Die Aufgaben des
geschäftsführenden Vorstandes werden auf Grundlage der jeweils geltenden Satzung
wahrgenommen. Im Zuge der Weiterentwicklung der Verbandsstrukturen wird eine
kollegiale und möglichst gleichberechtigte Wahrnehmung der Leitungsverantwortung
angestrebt.
Beratungen und Entscheidungen innerhalb des geschäftsführenden Vorstandes bzw.
eines künftigen Leitungsteams erfolgen grundsätzlich gemeinsam und auf
Augenhöhe. Besondere Funktionen einzelner Mitglieder, insbesondere in der
rechtlichen oder öffentlichen Vertretung des Bundesverbandes, begründen keine
übergeordnete Stellung innerhalb der gemeinsamen Leitungsverantwortung.
Zu den Aufgaben gehören nach geltender Satzung insbesondere:
- Vorbereitung, Einberufung und Leitung der Mitgliederversammlung,
- Erstellung des Rechenschaftsberichts und des Wirtschaftsplans in
Zusammenarbeit mit der Bundesgeschäftsführung zur Vorlage in der
Mitgliederversammlung,
- Bestellung und Abberufung der Bundesgeschäftsführung sowie Regelung ihrer
Rechtsverhältnisse.
2. Wünschenswerte Erfahrungen, Kompetenzen und persönliche Voraussetzungen
Die folgenden Anforderungen sind als Orientierung zu verstehen. Unterschiedliche
berufliche, ehrenamtliche und persönliche Erfahrungen und Perspektiven im
Bundesvorstand sind ausdrücklich erwünscht.
2.1 Erfahrungen
Wünschenswert sind insbesondere:
- Erfahrungen in Verbänden, zivilgesellschaftlichen Organisationen,
kirchlichen Strukturen und/oder politischen Gremien,
- Erfahrungen in frauen-, gleichstellungs- oder gesellschaftspolitischer
Arbeit,
- Erfahrungen in der Übernahme von Verantwortung,
- Erfahrungen mit kooperativer und teamorientierter Zusammenarbeit,
- Erfahrungen in Veränderungs- und Entwicklungsprozessen.
2.2 Persönliche Voraussetzungen
Wichtig sind insbesondere:
- Identifikation mit den Werten, Zielen und Positionen der kfd,
- Bereitschaft, das Selbstverständnis der kfd als katholischer Frauenverband
mitzugestalten und weiterzuentwickeln,
- Verantwortungsbewusstsein und Verlässlichkeit,
- Offenheit, Reflexionsfähigkeit und Veränderungsbereitschaft,
- Fähigkeit zum Perspektivwechsel und zum konstruktiven Umgang mit
unterschiedlichen Positionen,
- Fähigkeit Entscheidungen zu treffen und gemeinsam getroffene
Entscheidungen mitzutragen,
- Eigenständigkeit und Kooperationsfähigkeit,
- wertschätzende und solidarische Zusammenarbeit,
- Bereitschaft, Verantwortung zu teilen und Aufgaben abzugeben,
- Bereitschaft, die für das Amt erforderliche Zeit einzubringen.
2.3 Kompetenzen
Wünschenswert sind insbesondere:
- Fähigkeit zu strategischem und konzeptionellem Denken und Arbeiten,
- Kommunikations- und Moderationsfähigkeit, Fähigkeit, komplexe
Zusammenhänge zu erfassen, zu strukturieren und verständlich zu
vermitteln,
- Offenheit für innovative Arbeitsweisen und neue Formen von Verbandsarbeit,
- Fähigkeit, relevante Informationen aufzunehmen, zu bewerten und für
Entscheidungen sowie Vertretungsaufgaben nutzbar zu machen,
- Sensibilität für Gruppen- und Veränderungsprozesse,
- Grundkenntnisse in wirtschaftlichen, organisatorischen und rechtlichen
Fragen bzw. die Bereitschaft, sich diese anzueignen,
- gesellschafts- und kirchenpolitischer Sachverstand sowie Interesse an den
Themen und Positionen der kfd,
- Bereitschaft, eigene fachliche Kompetenzen in Arbeitsgruppen, Projekten
oder anderen zeitlich begrenzten Arbeitsstrukturen einzubringen.
2.4 Zeitlicher Rahmen
Die Tätigkeit im Bundesvorstand erfordert Zeit für Sitzungen, deren Vor- und
Nachbereitung sowie für Vertretungs- und weitere Aufgaben. Der konkrete
zeitliche Aufwand richtet sich nach der jeweils geltenden Gremien- und
Sitzungsstruktur. Ziel ist es, Sitzungsfrequenzen, Arbeitsformen und
Zuständigkeiten regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob sie für eine wirksame
Verbandsleitung erforderlich und mit den verfügbaren Ressourcen vereinbar sind.
Zum zeitlichen Rahmen gehören derzeit insbesondere:
- Monatliche mehrstündige bis ganztägige Sitzungen des geschäftsführenden
Vorstandes bzw. des Bundesvorstandes in digitaler oder präsentischer Form,
- Zwei Mal jährlich Mitgliederversammlungen; derzeit einmal jährlich in
präsentischer Form und einmal jährlich in präsentischer oder digitaler
Form,
- Gemäß Satzung mindestens einmal jährlich eine mehrtägige
Bundesversammlung, derzeit in präsentischer Form,
- weitere Beratungen nach Bedarf,
- Teilnahme an ausgewählten Verbandsveranstaltungen nach Absprache,
- Vor- und Nachbereitung von Sitzungen,
- Übernahme von Vertretungsaufgaben einschließlich Vorbereitung,
Berichterstattung und Reisetätigkeit.
2.5 Finanzieller Rahmen
Erstattung der notwendigen Auslagen, die im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der
jeweiligen Funktion entstehen, Aufwandsentschädigung entsprechend den geltenden
Regelungen und der mit der jeweiligen Funktion verbundenen Verantwortung.
3. Besondere Funktionen innerhalb des Bundesvorstandes
Die Mitglieder des Bundesvorstandes tragen gemeinsam Verantwortung. Soweit
einzelnen Mitgliedern aufgrund der geltenden Satzung besondere Funktionen oder
Vertretungsaufgaben übertragen sind, werden diese im Rahmen der gemeinsamen
Leitungsverantwortung wahrgenommen.
3.1 Bundesvorsitzende
Solange die Satzung das Amt einer Bundesvorsitzenden vorsieht, übernimmt diese
insbesondere Aufgaben der öffentlichen und verbandlichen Repräsentation des
Bundesverbandes.
Dazu gehören insbesondere:
- die Werte, Ziele und beschlossenen Positionen der kfd nach außen
glaubwürdig und überzeugend zu vertreten,
- den Bundesverband gegenüber Kirche, Politik, Gesellschaft und
Öffentlichkeit zu repräsentieren,
- gemeinsam mit den weiteren Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes
bzw. Leitungsteams Verantwortung für die strategische Leitung des
Bundesverbandes zu tragen,
- die Zusammenarbeit zwischen ehrenamtlicher und hauptberuflicher Leitung
partnerschaftlich mitzugestalten.
Die besondere Repräsentations- und Vertretungsfunktion der Bundesvorsitzenden
begründet keine hervorgehobene Stellung bei der internen Beratung und
Entscheidungsfindung. Diese erfolgt innerhalb des geschäftsführenden Vorstandes
bzw. Leitungsteams grundsätzlich gleichberechtigt und gemeinsam.
3.2 wünschenswerte Erfahrungen, Kompetenzen, Voraussetzungen für Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes / Leitungsteams
Die Mitglieder bringen ihre jeweiligen Erfahrungen, Perspektiven und Kompetenzen
gleichberechtigt in die gemeinsame Leitungsverantwortung ein.
Erforderlich sind insbesondere:
- Erfahrungen in der kfd oder vergleichbaren Verbandsstrukturen,
- Erfahrungen in kooperativen Leitungs- und Entscheidungsprozessen,
- Erfahrungen in der Zusammenarbeit von ehrenamtlich und hauptberuflich
Tätigen,
- Bereitschaft zur Übernahme von Aufgaben und Vertretungen entsprechend
vereinbarten Zuständigkeiten.
3.3 Gemeinsames Amt der Geistlichen Leitung
Siehe Anlage „Ausführungsbestimmungen zum gemeinsamen Amt der Geistlichen
Leitung im kfd-Bundesverband“.