<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><atom:link href="https://kfd-antragsgruen.de/bver2026/feedall" rel="self" type="application/rss+xml" />
            <title>kfd-Bundesversammlung 2026: Alles</title>
            <link>https://kfd-antragsgruen.de/bver2026/feedall</link>
            <description></description>
            <image>
                <url>https://kfd-antragsgruen.de/bver2026/page/files/kfd_Logo_Purpur_sRGB.jpg</url>
                <title>kfd-Bundesversammlung 2026: Alles</title>
                <link>https://kfd-antragsgruen.de/bver2026/feedall</link>
            </image><item>
                        <title>A5: Nachbesetzung des vakanten Platzes im erweiterten Bundesvorstand</title>
                        <link>https://kfd-antragsgruen.de/bver2026/nachbesetzung-des-vakanten-platzes-im-erweiterten-bundesvorstand-27374</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://kfd-antragsgruen.de/bver2026/nachbesetzung-des-vakanten-platzes-im-erweiterten-bundesvorstand-27374</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bundesversammlung hat beschlossen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das der eingesetzte Wahlausschuss beauftragt wird, sich um eine Kandidatin für den vakanten Platz im erweiterten Bundesvorstand zu bemühen, damit eine Kandidatin bei der Wahl auf der Bundesversammlung 2027 gewählt werden kann.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 20 Jul 2026 15:18:24 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A4: Vereinbarkeit von Leitungsämtern im Bundesvorstand der kfd mit externen Funktionen – Klärungsprozess zu Rahmenbedingungen und Interessenkonflikten</title>
                        <link>https://kfd-antragsgruen.de/bver2026/vereinbarkeit-von-leitungsamtern-im-bundesvorstand-der-kfd-mit-externe-10484</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://kfd-antragsgruen.de/bver2026/vereinbarkeit-von-leitungsamtern-im-bundesvorstand-der-kfd-mit-externe-10484</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bundesversammlung hat beschlossen, dass mit dieser Versammlung ein strukturierter Prozess zur Auseinandersetzung mit der Vereinbarkeit von politischen Mandaten sowie Funktionen und Ämtern außerhalb des Verbandes mit Leitungsaufgaben in der kfd in Gang gesetzt wird. Dieser Prozess soll insbesondere die Vereinbarkeit mit Leitungsämtern auf Bundesebene, vor allem mit dem Amt der kfd-Bundesvorsitzenden, der Stellvertreterinnen sowie des Bundesvorstands, in den Blick nehmen. Das Verfahren soll ergebnisoffen und unter Beteiligung der Diözesan- bzw. Landesvorstände gestaltet sein. Dafür sind geeignete Rahmenbedingungen und Strukturen zu entwickeln. Als mögliche Formate kommen beispielsweise Arbeitsgruppen und Hearings in Betracht. Ziel des Prozesses ist die Erarbeitung eines Ergebnispapiers, das der Bundesversammlung 2027 zur Abstimmung vorgelegt wird und bei der möglichen neu zu wählenden Bundesvorsitzenden Anwendung finden kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Unter Funktionen und Ämtern außerhalb des Verbandes werden insbesondere leitende, repräsentative oder entscheidungsrelevante Rollen in Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Kirche und Gesellschaft verstanden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ziel des Prozesses ist die Erarbeitung konkreter Ergebnisse, insbesondere zu folgenden Aspekten:<br>
•eine klare Beschreibung des Rollen- und Aufgabenprofils der Bundesvorsitzenden, ihrer Stellvertreterinnen sowie des erweiterten Bundesvorstands<br>
•Kriterien für die Vereinbarkeit und den Umgang mit Ämtern und Funktionen außerhalb des Verbandes, insbesondere in politischen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen, kirchlichen oder zivilgesellschaftlichen Kontexten<br>
•die Klärung der besonderen Verantwortung der Bundesebene für die politische Interessenvertretung im Sinne der kfd unter Berücksichtigung ihrer Werte, Positionspapiere sowie Grundlagen- und Leitlinien<br>
•Handlungsempfehlungen zum Umgang mit möglichen Interessenkonflikten</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Ergebnisse sollen als Orientierung und Entscheidungshilfe für zukünftige Kandidatinnen dienen sowie als klare Grundlage für den Wahlausschuss und Auswahlprozesse und für die Erwartungen des Verbandes an den gesamten Bundesvorstand.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Organisation und Koordination des Prozesses erfolgen durch die Bundesgeschäftsstelle in Zusammenarbeit mit dem Bundesvorstand und den Diözesanverbänden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Ergebnisse des Prozesses sind spätestens zur nächsten Bundesversammlung vorzulegen, in jedem Fall jedoch vor der Wahl einer neuen Bundesvorsitzenden.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 20 Jul 2026 15:17:52 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2: Erarbeitung eines Konzepts für Fundraising, Drittmittelgenerierung und Mitgliedergewinnung bis zur Bundesversammlung 2027</title>
                        <link>https://kfd-antragsgruen.de/bver2026/erarbeitung-eines-konzepts-fur-fundraising-drittmittelgenerierung-und-3457</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://kfd-antragsgruen.de/bver2026/erarbeitung-eines-konzepts-fur-fundraising-drittmittelgenerierung-und-3457</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bundesversammlung hat beschlossen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Der Bundesvorstand wird beauftragt, bis zur Bundesversammlung 2027 ein Konzept mit konkreten Maßnahmen zu erarbeiten, wie Fundraising und Drittmittelgenerierung zugunsten aller verbandlichen Ebenen stattfinden kann, sowie ein Grobkonzept für Maßnahmen zur Mitgliedergewinnung. Grundlage dafür bildet die Erarbeitung eines zielgruppengeeigneten USPs (Unique Selling Proposition) auf Basis des Leitbilds, aber zugespitzt auf die jeweilige Zielsetzung.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die Konzepterstellung soll verantwortlich durch die Bundesgeschäftsstelle erfolgen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Die Diözesanverbände bzw. der Landesverband sollen an allen wesentlichen Schritten der Konzeption mitwirken können, z.B. im Rahmen der AG Fundraising. Bei Bedarf soll auf professionelle Unterstützung durch spezialisierte Dienstleister, bevorzugt auf kostenfreie Angebote wie z.B. der deutschen Stiftung Engagement und Ehrenamt, zurückgegriffen werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Bei der Konzeption sollen im Sinne der Effizienz und Synergie vor allem Maßnahmen identifiziert werden, die für mehrere Untergliederungen des Verbands (DVs/LV oder Ortsgruppen) nutzbar sind, ggf. mit regionalen/lokalen Anpassungen.</li></ol></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 20 Jul 2026 15:17:12 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1: Eckpunkte Geistliche Leitung in der kfd</title>
                        <link>https://kfd-antragsgruen.de/bver2026/Eckpunkte-Geistliche-Leitung-in-der-kfd-6536</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://kfd-antragsgruen.de/bver2026/Eckpunkte-Geistliche-Leitung-in-der-kfd-6536</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Bundesversammlung hat</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>das vorliegende Papier der überarbeiteten und aktualisierten „Eckpunkte Geistliche Leitung in der kfd“ beschlossen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Eckpunkte Geistliche Leitung in der kfd</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Inhaltsverzeichnis/Einleitung </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Seit den 1990er Jahren ist das Amt der Geistlichen Leitung in der kfd etabliert; auf Bundesebene, in ihren Diözesanverbänden, auf den mittleren Ebenen wie auch in den Ortsgruppen. Möglich wurde das Amt durch die theologisch-kirchlichen Entwicklungen des 20. Jahrhunderts und durch die Öffnung der Kirche durch das Zweite Vatikanische Konzil. Nicht zuletzt unterstützten die zweite Frauenbewegung, die feministischen Theologien und die damit einhergehende Stärkung der Frauen die Entwicklung des Amtes der Geistlichen Leitung in der kfd und in der Kirche.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Jahr 2009 wurde das Amt der Geistlichen Leitung erstmals reflektiert. Daraufhin wurden 2012 die Eckpunkte Geistliche Leitung für den Verband erarbeitet und von der Bundesversammlung beschlossen. 2019 hat die kfd eine Studie in Auftrag gegeben, um die Etablierung und Ausübung des Amtes der Geistlichen Leitung zu untersuchen. Die Erkenntnisse wurden in dem 2025 veröffentlichten Buch “Frauen als Geistliche Leitung”<sup>1</sup> vertieft.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ziel dieses Papieres, erarbeitet in 2026, ist es, aus der gewonnenen Erfahrung und ihrer theologischen Reflexion Eckpunkte zu formulieren, die auf den unterschiedlichen Ebenen des Verbandes bei der Weiterentwicklung des Amtes der Geistlichen Leitung berücksichtigt werden. So soll das Amt – bei aller legitimen Verschiedenheit – eine in den wesentlichen Zügen gemeinsame Gestalt gewinnen können. Eine solche Profilierung des Amtes der Geistlichen Leitung stärkt die Verbandsidentität und leistet einen Beitrag dazu, dass die Charismen von Frauen in der Kirche öffentlich anerkannt werden und Ämter für Frauen in der Kirche weiterentwickelt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Theologische Hinführung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Geistliche Leitung in der kfd eröffnet Räume, in denen die Charismen von Frauen auf allen Ebenen des Verbandes entdeckt, unterstützt und gefördert werden. Sie ermutigt Frauen, in Gemeinschaft leidenschaftlich zu glauben und zu leben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Alle Gläubigen haben durch Taufe und Firmung den Auftrag, ein Zeugnis ihres Glaubens zu geben, die Kirche mitzugestalten und sie immer mehr zu einem sichtbaren Zeichen des Reiches Gottes zu machen, das bereits angebrochen ist. Sie haben — laut der dogmatischen Konstitution über die Kirche “Lumen gentium“ des Zweiten Vatikanischen Konzils — Anteil am königlichen, priesterlichen und prophetischen Amt Jesu Christi (LG 31,1)<sup>2</sup>. Das Weiheamt und auch das Amt der Geistlichen Leitung stehen in dieser Gemeinschaft der Gläubigen. Die Aufgabe beider ist es, der Kirche stets vor Augen zu halten, dass sie nicht aus sich selbst lebt, sondern immer schon aus der Liebe Gottes, die allem menschlichen Handeln vorausgeht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die gelebten Charismen, zu denen das Charisma der Geistlichen Leitung gehört, bilden gemeinsam mit dem Weiheamt die Basis des kirchlichen Lebensvollzuges (vgl. LG 10)<sup>3</sup>. Durch kirchliche Beauftragungen werden die Charismen von Frauen kirchenamtlich anerkannt und öffentlich gemacht, deshalb ist die geistliche Verbandsleitung durch Frauen ein kirchliches Amt (can. 145 § 1 CIC)<sup>4</sup>.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dort, wo die Geistliche Leitung mit einer Geistlichen Leiterin und einem Geistlichen Leiter (Priester) besetzt ist und beide partnerschaftlich und gleichberechtigt zusammenarbeiten, hat dies Modellcharakter für das Zusammenwirken von Weiheamt und Ämtern, die aufgrund von Taufe und Firmung übertragen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch die Verankerung des geistlichen Amtes in der Satzung der kfd wird sichergestellt, dass sich die kfd ihrer kirchlichen Verwurzelung stets bewusst bleibt und immer neu nach Wegen sucht, aus der Quelle des Evangeliums zu leben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Ausgestaltung und Chancen eines verbandlichen Amtes </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Verband haben sich unterschiedliche Bezeichnungen für das Amt entwickelt. Für jede Form gibt es gute Gründe, wichtig ist aber zu verdeutlichen, dass es sich um ein verbandliches Amt handelt. Wir empfehlen die Bezeichnung Geistliche Leitung in der kfd.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Amt der Geistlichen Leitung wird sowohl haupt- als auch ehrenamtlich ausgeübt. Wenn das Amt ehrenamtlich ausgeführt wird, muss geklärt werden, wie der Kontakt zur jeweiligen pastoralen Ebene gewährleistet ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Amt der Geistlichen Leitung kann einzeln oder als Tandem (z.B. von zwei Frauen oder zwei Personen, wovon eine eine Frau sein sollte) ausgeübt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Geistliche Leitungen haben Anspruch darauf von hauptamtlich Tätigen sowohl in den Diözesen als auch im Verband kompetent, qualifiziert und (geistlich) begleitet zu werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Geistliche Leitung in der kfd ist den Zielen des Verbandes verpflichtet und hat folgende Aufgaben:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Frauen ermutigen, ihre Charismen zu entdecken und Raum geben, diese zu entfalten,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Mitsorge tragen für die Vertiefung des Glaubens,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>sich einsetzen für eine lebensorientierte und reflektierte Spiritualität von Frauen, die der Vielfalt ihrer Lebenswirklichkeiten gerecht wird,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Frauen darin bestärken, sich mit ihren Erfahrungen, Themen, Fragen, Bedürfnissen und ihrer Sehnsucht in allen Formen von Gottesdiensten einzubringen und ganzheitliche Ausdrucksformen zu entwickeln,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>geistlich-theologische und spirituelle Entwicklung von kfd-Gemeinschaften unterstützen,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Theologie einbringen, die die Erfahrungen von Frauen berücksichtigt,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Verbandsbewusstsein haben und mit dem Verband leben,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>für das eigene spirituelle Wachstum Sorge tragen,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Kooperation und partnerschaftliches Miteinander im Verband verwirklichen,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>sich für einen fairen Umgang einsetzen und Konflikte ansprechen,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>zusammen mit den übrigen Mitgliedern des Vorstandes den Verband als Ganzes gestalten und Wege in die Zukunft gehen,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die biblische Botschaft als Richtschnur des verbandlichen Handelns anlegen,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>auf Basis des Evangeliums ungerechte Strukturen in Kirche und Gesellschaft aufdecken,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Kontakte in kirchliche Strukturen und Gremien pflegen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Regelmäßige Treffen der Geistlichen Leitungen in den einzelnen Diözesanverbänden und auf Bundesebene zur Vernetzung und Fortbildung sind sinnvoll und nötig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine Geistliche Leiterin bringt ihre Erfahrungen als Frau in die geistliche Leitungsaufgabe ein und kann für andere Frauen ein Vorbild sein, als Teil der Kirche, mit ihren geistlichen Gaben am kirchlichen Leben teilzuhaben und es – wenn möglich – zu gestalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wird die Geistliche Leitung ausschließlich von einem Priester wahrgenommen, hat er dafür Sorge zu tragen, dass Frauen mit ihren Erfahrungen und Perspektiven ernstgenommen werden und das geistliche Verbandsleben und die Kirche mitgestalten können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Aufgaben und Zuständigkeiten von Geistlicher Leitung in der kfd müssen im Vorstand klar geregelt und nach außen transparent sein. Hierzu gehört auch die Verankerung des Stimmrechts.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Geistliche Leitung arbeitet im Vorstand kontinuierlich mit und nimmt so Leitungsverantwortung wahr. Geistliche Leitung steht im Spannungsfeld, sowohl Mitglied als auch ein Gegenüber des Vorstandes zu sein, da sie immer wieder auf das Evangelium als Basis des Handelns verweist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Beauftragung/Bestätigung:</strong> Durch die kirchliche Beauftragung für die Geistliche Leitung wird das verbandliche Amt auch als kirchliches Amt gewürdigt und bestätigt. Die Geistliche Leitung handelt in kirchlichem Auftrag, das heißt, dass ihre Charismen von der Kirche offiziell anerkannt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Kirchliche Beauftragungen sollten öffentlich sichtbar gemacht und mit einer liturgischen Feier verbunden werden. Die Geistliche Leitung hat eine verbandliche (durch Wahl) und zugleich eine kirchliche Beauftragung. Um dies sichtbar zu machen, erhalten Priester, die das Amt übernehmen, ebenfalls eine Beauftragung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Zugangsvoraussetzungen:</strong> Grundlegende Voraussetzungen für das Amt sind theologische und spirituelle Kompetenz, Verbandsbewusstsein und die Bereitschaft, sich mit der je eigenen Rolle sowie Fragen von Frauen in Kirche und Gesellschaft auseinanderzusetzen. Die Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung zur Vorbereitung und Ausübung des verbandlichen Amtes wird erwartet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Prüfung der nötigen Voraussetzung für das Amt der Geistlichen Leitung der unteren Ebenen des Verbandes durch ein Gespräch mit der Geistlichen Leitung auf Diözesanebene ist wünschenswert. Die Beurteilung der Eignung ist verbandsinterne Aufgabe.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Theologische Anforderungen:</strong> Es ist notwendig, für die unterschiedlichen Ebenen des Verbandes eine Stufung der Voraussetzungen vorzunehmen. Auf Diözesanebene sollte ein theologischer Hochschulabschluss vorausgesetzt werden. Für die mittlere Ebene sollte mindestens eine theologische Qualifikation vorzuweisen sein, die zum Beispiel den theologischen Grundkursen der Diözesen oder dem Würzburger Fernkurs entspricht. In den Ortsgruppen werden theologische Grundkenntnisse vorausgesetzt. Kenntnisse in feministischer Theologie und in weiteren Ansätzen von Frauentheologie(n) sind für alle Verbandsebenen wünschenswert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Qualifizierung/Ausbildung:</strong> In den Aus- und Fortbildungskonzepten sollte besonderer Wert auf folgende Inhalte gelegt werden: Auseinandersetzung mit dem eigenen Selbstverständnis als Geistliche Leitung und verbandliche Kenntnisse (Geschichte, Strukturen, Positionen, Aktuelles), frauengerechte Spiritualität und liturgische Kenntnisse, feministische Theologie(n) und psychologische Grundlagen, Institutionelle Schutzkonzepte zur Prävention von sexuellem und spirituellem Missbrauch. Die Teilnahme an einer Ausbildung ist verpflichtend.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gemeinsame Ausbildungsangebote von Diözesanverbänden können die regionale Zusammenarbeit verstärken. Auch die Teilnahme an der Seminarreihe des Bundesverbandes „Frauen geistlich begleiten“ fördert die Vernetzung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Anmerkungen:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1 Frauen als Geistliche Leitung. Empirische Befunde und theologische Perspektiven für ein Amt in der Kirche, hg. von Lina Böhle und Judith Könemann, Ostfildern, Matthias Grünewald Verlag 2025. (Erschienen in der Reihe: Bildung und Pastoral, hg. von Reinhard Feiter und Judith Könemann, Bd. 8).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2 Dogmatische Konstitution über die Kirche des Zweiten Vatikanischen Konzils, 1964, Lumen gentium 31,1: „Unter der Bezeichnung Laien sind hier alle Christgläubigen verstanden mit der Ausnahme der Glieder des Weihestandes und des in der Kirche anerkannten Ordensstandes, das heißt die Christgläubigen, die durch Taufe Christus einverleibt, zum Volk Gottes gemacht und des priesterlichen, prophetischen und königlichen Amtes Christi auf ihre Weise teilhaftig, zu ihrem Teil die Sendung des ganzen christlichen Volkes in der Kirche und in der Welt ausüben.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3 Ebd., Lumen gentium 10: „Christus, der Herr, als Hoherpriester aus den Menschen genommen (vgl. Hebr 5,1-5), hat das neue Volk ‘zum Königreich und zu Priestern für Gott und seinen Vater gemacht‘ (vgl. Offb 1,6; 5,9-10). Durch die Wiedergeburt und die Salbung mit dem Heiligen Geist werden die Getauften zu einem geistigen Bau und einem heiligen Priestertum geweiht, damit sie in allen Werken eines christlichen Menschen geistige Opfer darbringen und die Machttaten dessen verkünden, der sie aus der Finsternis in sein wunderbares Licht berufen hat (vgl. 1 Petr 2,4-10). So sollen alle Jünger Christi ausharren im Gebet und gemeinsam Gott loben (vgl. Apg 2,42-47) und sich als lebendige, heilige, Gott wohlgefällige Opfergabe darbringen (vgl. Röm 12,1); überall auf Erden sollen sie für Christus Zeugnis geben und allen, die es fordern, Rechenschaft ablegen von der Hoffnung auf das ewige Leben, die in ihnen ist (vgl. 1 Petr 3,15). Das gemeinsame Priestertum der Gläubigen aber und das Priestertum des Dienstes, das heißt das hierarchische Priestertum, unterscheiden sich zwar dem Wesen und nicht bloß dem Grade nach. Dennoch sind sie einander zugeordnet: das eine wie das andere nämlich nimmt je auf besondere Weise am Priestertum Christi teil. Der Amtspriester nämlich bildet kraft seiner heiligen Gewalt, die er innehat, das priesterliche Volk heran und leitet es; er vollzieht in der Person Christi das eucharistische Opfer und bringt es im Namen des ganzen Volkes Gott dar; die Gläubigen hingegen wirken kraft ihres königlichen Priestertums an der eucharistischen Darbringung mit und üben ihr Priestertum aus im Empfang der Sakramente, im Gebet, in Danksagung, im Zeugnis eines heiligen Lebens, durch Selbstverleugnung und tätige Liebe.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4 Codex des kanonischen Rechtes, Codex Iuris Canonici, can. 145 § 1: „Kirchenamt ist jedweder Dienst, der durch göttliche oder kirchliche Anordnung auf Dauer eingerichtet ist und der Wahrnehmung eines geistlichen Zweckes dient.“</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 20 Jul 2026 15:14:57 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2: Erarbeitung eines Konzepts für Fundraising, Drittmittelgenerierung und Mitgliedergewinnung bis zur Bundesversammlung 2027</title>
                        <link>https://kfd-antragsgruen.de/bver2026/motion/52</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://kfd-antragsgruen.de/bver2026/motion/52</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bundesversammlung möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Der Bundesvorstand wird beauftragt, bis zur Bundesversammlung 2027 ein Konzept mit konkreten Maßnahmen zu erarbeiten, wie Fundraising und Drittmittelgenerierung zugunsten aller verbandlichen Ebenen stattfinden kann, sowie ein Grobkonzept für Maßnahmen zur Mitgliedergewinnung. Grundlage dafür bildet die Erarbeitung eines zielgruppengeeigneten USPs (Unique Selling Proposition) auf Basis des Leitbilds, aber zugespitzt auf die jeweilige Zielsetzung.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die Konzepterstellung soll verantwortlich durch die Bundesgeschäftsstelle erfolgen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Die Diözesanverbände bzw. der Landesverband sollen an allen wesentlichen Schritten der Konzeption mitwirken können, z.B. im Rahmen der AG Fundraising. Bei Bedarf soll auf professionelle Unterstützung durch spezialisierte Dienstleister, bevorzugt auf kostenfreie Angebote wie z.B. der deutschen Stiftung Engagement und Ehrenamt, zurückgegriffen werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Bei der Konzeption sollen im Sinne der Effizienz und Synergie vor allem Maßnahmen identifiziert werden, die für mehrere Untergliederungen des Verbands (DVs/LV oder Ortsgruppen) nutzbar sind, ggf. mit regionalen/lokalen Anpassungen.</li></ol></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 06 Jun 2026 11:46:13 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: A2: Erarbeitung eines Konzepts für Fundraising, Drittmittelgenerierung und Mitgliedergewinnung bis zur Bundesversammlung 2027</title>
                        <link>https://kfd-antragsgruen.de/bver2026/motion/19?commentId=10#comm10</link>
                        <author>Bettina Unger</author>
                        <guid>https://kfd-antragsgruen.de/bver2026/motion/19?commentId=10#comm10</guid>
                        <description><![CDATA[Die Eigenständigkeit bzw. Unabhängigkeit sollte gewahrt werden, und Mittelgeber gut „durchleuchtet werden.
Dieser Punkt fehlt mir, leider konnte ich aus technischen Grnden diesen Punkt nicht eher abgeben.]]></description>
                        <pubDate>Sat, 06 Jun 2026 10:10:17 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1: Eckpunkte Geistliche Leitung in der kfd</title>
                        <link>https://kfd-antragsgruen.de/bver2026/motion/50</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://kfd-antragsgruen.de/bver2026/motion/50</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Bundesversammlung möge beschließen:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>das vorliegende Papier der überarbeiteten und aktualisierten „Eckpunkte Geistliche Leitung in der kfd“ zu verabschieden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Eckpunkte Geistliche Leitung in der kfd</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Inhaltsverzeichnis/Einleitung </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Seit den 1990er Jahren ist das Amt der Geistlichen Leitung in der kfd etabliert; auf Bundesebene, in ihren Diözesanverbänden, auf den mittleren Ebenen wie auch in den Ortsgruppen. Möglich wurde das Amt durch die theologisch-kirchlichen Entwicklungen des 20. Jahrhunderts und durch die Öffnung der Kirche durch das Zweite Vatikanische Konzil. Nicht zuletzt unterstützten die zweite Frauenbewegung, die feministischen Theologien und die damit einhergehende Stärkung der Frauen die Entwicklung des Amtes der Geistlichen Leitung in der kfd und in der Kirche.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Jahr 2009 wurde das Amt der Geistlichen Leitung erstmals reflektiert. Daraufhin wurden 2012 die Eckpunkte Geistliche Leitung für den Verband erarbeitet und von der Bundesversammlung beschlossen. 2019 hat die kfd eine Studie in Auftrag gegeben, um die Etablierung und Ausübung des Amtes der Geistlichen Leitung zu untersuchen. Die Erkenntnisse wurden in dem 2025 veröffentlichten Buch “Frauen als Geistliche Leitung”<sup>1</sup> vertieft.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ziel dieses Papieres, erarbeitet in 2026, ist es, aus der gewonnenen Erfahrung und ihrer theologischen Reflexion Eckpunkte zu formulieren, die auf den unterschiedlichen Ebenen des Verbandes bei der Weiterentwicklung des Amtes der Geistlichen Leitung berücksichtigt werden. So soll das Amt – bei aller legitimen Verschiedenheit – eine in den wesentlichen Zügen gemeinsame Gestalt gewinnen können. Eine solche Profilierung des Amtes der Geistlichen Leitung stärkt die Verbandsidentität und leistet einen Beitrag dazu, dass die Charismen von Frauen in der Kirche öffentlich anerkannt werden und Ämter für Frauen in der Kirche weiterentwickelt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Theologische Hinführung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Geistliche Leitung in der kfd eröffnet Räume, in denen die Charismen von Frauen auf allen Ebenen des Verbandes entdeckt, unterstützt und gefördert werden. Sie ermutigt Frauen, in Gemeinschaft leidenschaftlich zu glauben und zu leben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Alle Gläubigen haben durch Taufe und Firmung den Auftrag, ein Zeugnis ihres Glaubens zu geben, die Kirche mitzugestalten und sie immer mehr zu einem sichtbaren Zeichen des Reiches Gottes zu machen, das bereits angebrochen ist. Sie haben — laut der dogmatischen Konstitution über die Kirche “Lumen gentium“ des Zweiten Vatikanischen Konzils — Anteil am königlichen, priesterlichen und prophetischen Amt Jesu Christi (LG 31,1)<sup>2</sup>. Das Weiheamt und auch das Amt der Geistlichen Leitung stehen in dieser Gemeinschaft der Gläubigen. Die Aufgabe beider ist es, der Kirche stets vor Augen zu halten, dass sie nicht aus sich selbst lebt, sondern immer schon aus der Liebe Gottes, die allem menschlichen Handeln vorausgeht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die gelebten Charismen, zu denen das Charisma der Geistlichen Leitung gehört, bilden gemeinsam mit dem Weiheamt die Basis des kirchlichen Lebensvollzuges (vgl. LG 10)<sup>3</sup>. Durch kirchliche Beauftragungen werden die Charismen von Frauen kirchenamtlich anerkannt und öffentlich gemacht, deshalb ist die geistliche Verbandsleitung durch Frauen ein kirchliches Amt (can. 145 § 1 CIC)<sup>4</sup>.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dort, wo die Geistliche Leitung mit einer Geistlichen Leiterin und einem Geistlichen Leiter (Priester) besetzt ist und beide partnerschaftlich und gleichberechtigt zusammenarbeiten, hat dies Modellcharakter für das Zusammenwirken von Weiheamt und Ämtern, die aufgrund von Taufe und Firmung übertragen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch die Verankerung des geistlichen Amtes in der Satzung der kfd wird sichergestellt, dass sich die kfd ihrer kirchlichen Verwurzelung stets bewusst bleibt und immer neu nach Wegen sucht, aus der Quelle des Evangeliums zu leben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Ausgestaltung und Chancen eines verbandlichen Amtes </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Verband haben sich unterschiedliche Bezeichnungen für das Amt entwickelt. Für jede Form gibt es gute Gründe, wichtig ist aber zu verdeutlichen, dass es sich um ein verbandliches Amt handelt. Wir empfehlen die Bezeichnung Geistliche Leitung in der kfd.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Amt der Geistlichen Leitung wird sowohl haupt- als auch ehrenamtlich ausgeübt. Wenn das Amt ehrenamtlich ausgeführt wird, muss geklärt werden, wie der Kontakt zur jeweiligen pastoralen Ebene gewährleistet ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Amt der Geistlichen Leitung kann einzeln oder als Tandem (z.B. von zwei Frauen oder zwei Personen, wovon eine eine Frau sein sollte) ausgeübt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Geistliche Leitungen haben Anspruch darauf von hauptamtlich Tätigen sowohl in den Diözesen als auch im Verband kompetent, qualifiziert und (geistlich) begleitet zu werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Geistliche Leitung in der kfd ist den Zielen des Verbandes verpflichtet und hat folgende Aufgaben:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Frauen ermutigen, ihre Charismen zu entdecken und Raum geben, diese zu entfalten,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Mitsorge tragen für die Vertiefung des Glaubens,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>sich einsetzen für eine lebensorientierte und reflektierte Spiritualität von Frauen, die der Vielfalt ihrer Lebenswirklichkeiten gerecht wird,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Frauen darin bestärken, sich mit ihren Erfahrungen, Themen, Fragen, Bedürfnissen und ihrer Sehnsucht in allen Formen von Gottesdiensten einzubringen und ganzheitliche Ausdrucksformen zu entwickeln,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>geistlich-theologische und spirituelle Entwicklung von kfd-Gemeinschaften unterstützen,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Theologie einbringen, die die Erfahrungen von Frauen berücksichtigt,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Verbandsbewusstsein haben und mit dem Verband leben,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>für das eigene spirituelle Wachstum Sorge tragen,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Kooperation und partnerschaftliches Miteinander im Verband verwirklichen,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>sich für einen fairen Umgang einsetzen und Konflikte ansprechen,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>zusammen mit den übrigen Mitgliedern des Vorstandes den Verband als Ganzes gestalten und Wege in die Zukunft gehen,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die biblische Botschaft als Richtschnur des verbandlichen Handelns anlegen,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>auf Basis des Evangeliums ungerechte Strukturen in Kirche und Gesellschaft aufdecken,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Kontakte in kirchliche Strukturen und Gremien pflegen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Regelmäßige Treffen der Geistlichen Leitungen in den einzelnen Diözesanverbänden und auf Bundesebene zur Vernetzung und Fortbildung sind sinnvoll und nötig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine Geistliche Leiterin bringt ihre Erfahrungen als Frau in die geistliche Leitungsaufgabe ein und kann für andere Frauen ein Vorbild sein, als Teil der Kirche, mit ihren geistlichen Gaben am kirchlichen Leben teilzuhaben und es – wenn möglich – zu gestalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wird die Geistliche Leitung ausschließlich von einem Priester wahrgenommen, hat er dafür Sorge zu tragen, dass Frauen mit ihren Erfahrungen und Perspektiven ernstgenommen werden und das geistliche Verbandsleben und die Kirche mitgestalten können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Aufgaben und Zuständigkeiten von Geistlicher Leitung in der kfd müssen im Vorstand klar geregelt und nach außen transparent sein. Hierzu gehört auch die Verankerung des Stimmrechts.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Geistliche Leitung arbeitet im Vorstand kontinuierlich mit und nimmt so Leitungsverantwortung wahr. Geistliche Leitung steht im Spannungsfeld, sowohl Mitglied als auch ein Gegenüber des Vorstandes zu sein, da sie immer wieder auf das Evangelium als Basis des Handelns verweist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Beauftragung/Bestätigung:</strong> Durch die kirchliche Beauftragung für die Geistliche Leitung wird das verbandliche Amt auch als kirchliches Amt gewürdigt und bestätigt. Die Geistliche Leitung handelt in kirchlichem Auftrag, das heißt, dass ihre Charismen von der Kirche offiziell anerkannt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Kirchliche Beauftragungen sollten öffentlich sichtbar gemacht und mit einer liturgischen Feier verbunden werden. Die Geistliche Leitung hat eine verbandliche (durch Wahl) und zugleich eine kirchliche Beauftragung. Um dies sichtbar zu machen, erhalten Priester, die das Amt übernehmen, ebenfalls eine Beauftragung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Zugangsvoraussetzungen:</strong> Grundlegende Voraussetzungen für das Amt sind theologische und spirituelle Kompetenz, Verbandsbewusstsein und die Bereitschaft, sich mit der je eigenen Rolle sowie Fragen von Frauen in Kirche und Gesellschaft auseinanderzusetzen. Die Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung zur Vorbereitung und Ausübung des verbandlichen Amtes wird erwartet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Prüfung der nötigen Voraussetzung für das Amt der Geistlichen Leitung der unteren Ebenen des Verbandes durch ein Gespräch mit der Geistlichen Leitung auf Diözesanebene ist wünschenswert. Die Beurteilung der Eignung ist verbandsinterne Aufgabe.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Theologische Anforderungen:</strong> Es ist notwendig, für die unterschiedlichen Ebenen des Verbandes eine Stufung der Voraussetzungen vorzunehmen. Auf Diözesanebene sollte ein theologischer Hochschulabschluss vorausgesetzt werden. Für die mittlere Ebene sollte mindestens eine theologische Qualifikation vorzuweisen sein, die zum Beispiel den theologischen Grundkursen der Diözesen oder dem Würzburger Fernkurs entspricht. In den Ortsgruppen werden theologische Grundkenntnisse vorausgesetzt. Kenntnisse in feministischer Theologie und in weiteren Ansätzen von Frauentheologie(n) sind für alle Verbandsebenen wünschenswert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Qualifizierung/Ausbildung:</strong> In den Aus- und Fortbildungskonzepten sollte besonderer Wert auf folgende Inhalte gelegt werden: Auseinandersetzung mit dem eigenen Selbstverständnis als Geistliche Leitung und verbandliche Kenntnisse (Geschichte, Strukturen, Positionen, Aktuelles), frauengerechte Spiritualität und liturgische Kenntnisse, feministische Theologie(n) und psychologische Grundlagen, Institutionelle Schutzkonzepte zur Prävention von sexuellem und spirituellem Missbrauch. Die Teilnahme an einer Ausbildung ist verpflichtend.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gemeinsame Ausbildungsangebote von Diözesanverbänden können die regionale Zusammenarbeit verstärken. Auch die Teilnahme an der Seminarreihe des Bundesverbandes „Frauen geistlich begleiten“ fördert die Vernetzung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Anmerkungen:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1 Frauen als Geistliche Leitung. Empirische Befunde und theologische Perspektiven für ein Amt in der Kirche, hg. von Lina Böhle und Judith Könemann, Ostfildern, Matthias Grünewald Verlag 2025. (Erschienen in der Reihe: Bildung und Pastoral, hg. von Reinhard Feiter und Judith Könemann, Bd. 8).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2 Dogmatische Konstitution über die Kirche des Zweiten Vatikanischen Konzils, 1964, Lumen gentium 31,1: „Unter der Bezeichnung Laien sind hier alle Christgläubigen verstanden mit der Ausnahme der Glieder des Weihestandes und des in der Kirche anerkannten Ordensstandes, das heißt die Christgläubigen, die durch Taufe Christus einverleibt, zum Volk Gottes gemacht und des priesterlichen, prophetischen und königlichen Amtes Christi auf ihre Weise teilhaftig, zu ihrem Teil die Sendung des ganzen christlichen Volkes in der Kirche und in der Welt ausüben.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3 Ebd., Lumen gentium 10: „Christus, der Herr, als Hoherpriester aus den Menschen genommen (vgl. Hebr 5,1-5), hat das neue Volk ‘zum Königreich und zu Priestern für Gott und seinen Vater gemacht‘ (vgl. Offb 1,6; 5,9-10). Durch die Wiedergeburt und die Salbung mit dem Heiligen Geist werden die Getauften zu einem geistigen Bau und einem heiligen Priestertum geweiht, damit sie in allen Werken eines christlichen Menschen geistige Opfer darbringen und die Machttaten dessen verkünden, der sie aus der Finsternis in sein wunderbares Licht berufen hat (vgl. 1 Petr 2,4-10). So sollen alle Jünger Christi ausharren im Gebet und gemeinsam Gott loben (vgl. Apg 2,42-47) und sich als lebendige, heilige, Gott wohlgefällige Opfergabe darbringen (vgl. Röm 12,1); überall auf Erden sollen sie für Christus Zeugnis geben und allen, die es fordern, Rechenschaft ablegen von der Hoffnung auf das ewige Leben, die in ihnen ist (vgl. 1 Petr 3,15). Das gemeinsame Priestertum der Gläubigen aber und das Priestertum des Dienstes, das heißt das hierarchische Priestertum, unterscheiden sich zwar dem Wesen und nicht bloß dem Grade nach. Dennoch sind sie einander zugeordnet: das eine wie das andere nämlich nimmt je auf besondere Weise am Priestertum Christi teil. Der Amtspriester nämlich bildet kraft seiner heiligen Gewalt, die er innehat, das priesterliche Volk heran und leitet es; er vollzieht in der Person Christi das eucharistische Opfer und bringt es im Namen des ganzen Volkes Gott dar; die Gläubigen hingegen wirken kraft ihres königlichen Priestertums an der eucharistischen Darbringung mit und üben ihr Priestertum aus im Empfang der Sakramente, im Gebet, in Danksagung, im Zeugnis eines heiligen Lebens, durch Selbstverleugnung und tätige Liebe.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4 Codex des kanonischen Rechtes, Codex Iuris Canonici, can. 145 § 1: „Kirchenamt ist jedweder Dienst, der durch göttliche oder kirchliche Anordnung auf Dauer eingerichtet ist und der Wahrnehmung eines geistlichen Zweckes dient.“</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 06 Jun 2026 10:06:21 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä6 zu A2: Erarbeitung eines Konzepts für Fundraising, Drittmittelgenerierung und Mitgliedergewinnung bis zur Bundesversammlung 2027</title>
                        <link>https://kfd-antragsgruen.de/bver2026/motion/19/amendment/143</link>
                        <author>Eva-Maria Hertkens (DV Aachen (für die Unterzeichnerinnen))</author>
                        <guid>https://kfd-antragsgruen.de/bver2026/motion/19/amendment/143</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_14_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 9 bis 12 löschen:</h4><div><ol start="2"><li value="2">Die Konzepterstellung soll verantwortlich durch die Bundesgeschäftsstelle erfolgen.<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"> Voraussetzung dafür ist entsprechend qualifiziertes Personal mit fachlicher Expertise im Bereich Fundraising. Ein entsprechender Antrag hierzu wurde an die Mitgliederversammlung 2026 gestellt.</del></li></ol></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 05 Jun 2026 17:26:53 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>P1: Zwischen Lebensschutz und Selbstbestimmung: Positionen und Perspektiven der kfd zu § 218 StGB</title>
                        <link>https://kfd-antragsgruen.de/bver2026/zwischen-lebensschutz-und-selbstbestimmung-positionen-und-perspektive-19195</link>
                        <author>AG § 218</author>
                        <guid>https://kfd-antragsgruen.de/bver2026/zwischen-lebensschutz-und-selbstbestimmung-positionen-und-perspektive-19195</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Positionierungstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Einführung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In den Jahren 2024 und 2025 hat sich die Katholische Frauengemeinschaft Deutschland (kfd) in einen Meinungsbildungsprozess zum Umgang mit dem § 218 Strafgesetzbuch (StGB) begeben. Das vorliegende Papier veranschaulicht die sehr kontroverse Diskussion und Meinungsvielfalt innerhalb des Verbandes.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die kfd betont, dass im Zentrum der Debatte um den § 218 StGB der Gedanke steht, dass die Austragung eines Kindes grundsätzlich einen hohen Wert darstellt. Eine Schwangerschaft ist nicht nur ein biologischer Prozess, sondern ein zutiefst menschliches Geschehen, in dem neues Leben heranwachsen kann. Aus katholischer Perspektive und auch für die kfd gilt, dass Leben mit der Befruchtung der Eizelle beginnt. Jede Schwangere, die sich im Dilemma zwischen der Austragung von Leben und dem Abbruch der Schwangerschaft sieht, muss unterstützt werden, damit sie die für sie richtige Entscheidung treffen kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die vorliegenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf volljährige Frauen als auch auf minderjährige Mädchen, die sich aufgrund ihres Alters häufig in einer besonders konflikthaften und schutzbedürftigen Situation befinden. Dabei ist zu beachten, dass sie sowohl für die Entscheidung selbst jede Hilfestellung erfahren als auch nach der Entscheidung für oder gegen einen Abbruch entsprechende Unterstützung erhalten müssen. Dieser Gedanke bildet den Ausgangspunkt aller Überlegungen – unabhängig davon, ob man sich für die Beibehaltung oder für die Abschaffung des § 218 StGB ausspricht.<br><br>
Innerhalb der Diskussion der Arbeitsgruppe, wurde zur Beschreibung der vorgeburtlichen Entwicklung für den Begriff „ungeborenes Leben“ entschieden. Dieser bietet aus Sicht der Arbeitsgruppe eine möglichst neutrale, zugleich aber verständliche alltagsnahe Beschreibung und ist damit juristisch wie gesellschaftlich anschlussfähig.<br><br>
Innerhalb der Diskussion der Arbeitsgruppe, wurde zur Beschreibung der vorgeburtlichen Entwicklung für den Begriff „ungeborenes Leben“ entschieden. Dieser bietet aus Sicht der Arbeitsgruppe eine möglichst neutrale, zugleich aber verständliche alltagsnahe Beschreibung und ist damit juristisch wie gesellschaftlich anschlussfähig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Befürworter*innen des § 218 StGB sehen vor allem im rechtlichen Schutz des ungeborenen Lebens ein starkes Signal: Das Leben solle nicht beliebig verfügbar sein, sondern werde von Beginn an als schutzwürdig anerkannt. Gerade aus christlicher Sicht sei dieser Gedanke zentral, weil jedes Leben, als unverfügbar und von Gott gewollt verstanden wird. Ihre Argumente betonen, dass § 218 StGB das Verantwortungsbewusstsein der Frau schärfe und deutlich mache, dass es bei einer Schwangerschaft um mehr gehe als um eine rein persönliche Entscheidung. Auch wird hervorgehoben, dass die Regelung einen gesellschaftlichen Kompromiss darstelle, der sowohl die Selbstbestimmung der Frau als auch den Schutz des ungeborenen Lebens berücksichtige. In diesem Sinne wirke § 218 StGB präventiv: Er mahne an, die Entscheidung für die Austragung ernsthaft zu prüfen und möglichst bewusst zu handeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auf der anderen Seite stehen Argumente gegen den Verbleib des § 218 StGB. Kritiker*innen sehen in der Strafbarkeit eine erhebliche Belastung für Frauen, die sich ohnehin in einer Notlage befinden. Selbst wenn Abbrüche unter bestimmten Bedingungen straffrei blieben, bestünde die Kriminalisierung. Zudem stelle sich die Frage, ob eine solche Regelung mit dem Recht auf Selbstbestimmung und der Achtung der Würde der Frau vereinbar sei. Kritisch betrachtet werden auch die praktischen Folgen: In vielen Regionen sei der Zugang zu einer medizinisch sicheren Versorgung eingeschränkt, weil Ärztinnen und Ärzte durch die rechtliche Unsicherheit abgeschreckt würden. Weiter wird betont, dass der Schutz des Lebens auch auf positive Weise gefördert werden könne – etwa durch Beratung, Aufklärung, finanzielle Unterstützung und Begleitung der Frauen. Diese Haltung sei ebenfalls mit christlichen Werten vereinbar, da die katholische Soziallehre betone, dass Leben nicht nur geschützt, sondern auch durch soziale Gerechtigkeit und Fürsorge gestärkt werden müsse.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Genau mit diesem Spannungsfeld hat sich die kfd in ihrem eigenen Meinungsbildungsprozess intensiv auseinandergesetzt. In zahlreichen Gesprächen mit Expert*innen aus Medizin, Ethik, Recht und Theologie sowie durch das Hören der Stimmen vieler Mitglieder hat sich gezeigt, wie vielschichtig die Fragen sind, die die Regelung des § 218 StGB aufwirft . Am Ende dieses Prozesses steht kein eindeutiges Ergebnis, sondern eine bemerkenswerte Balance. Diese Situation spiegelt wider, dass sowohl das Bedürfnis nach einem klaren gesetzlich geregelten Schutz des ungeborenen Lebens als auch das Selbstbestimmungsrecht der Frau in der kfd ernstgenommen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Prozess hat keinen Konsens hervorgebracht, aber eine gemeinsame Grundhaltung deutlich gemacht: die tiefe Achtung vor dem Leben von Beginn an und zugleich die klare Verpflichtung, Frauen im Schwangerschaftskonflikt nicht allein zu lassen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Freiheit, Würde und Gewissen im Schwangerschaftskonflikt, katholische Lehre</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die katholische Kirche versteht ihre Lehre zu Sexualität, Fortpflanzung und Schwangerschaftsabbruch als verbindliche Auslegung der göttlichen Offenbarung. Sie geht davon aus, dass menschlichem Leben von der Empfängnis an unverfügbare Würde zukommt. Schwangerschaftsabbruch wird daher als schwerwiegender Verstoß gegen das Lebensrecht bewertet. Das kirchliche Gesetzbuch (CIC can. 1398) sieht bei formeller Mitwirkung an einer vollzogenen Abtreibung unter bestimmten Voraussetzungen die Tatstrafe der Exkommunikation vor. Diese Regelung soll die besondere Schutzwürdigkeit menschlichen Lebens unterstreichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In der Sexualethik, insbesondere in <em>Humanae Vitae</em> (1968), wird der Zusammenhang von ehelicher Liebe, Zeugungsoffenheit und „verantwortlicher Elternschaft“ betont. Schwangerschaftsabbruch gilt nicht als legitimes Mittel der Empfängnisregelung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zugleich misst die katholische Morallehre dem Gewissen zentrale Bedeutung bei. Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (GS 16) ist es die „verborgenste Mitte“ des Menschen, in der er sich dem sittlichen Anspruch verpflichtet weiß. Jeder Mensch hat das Recht und die Pflicht, seinem Gewissen zu folgen; zugleich bedarf dieses der Bildung und Orientierung an objektiven sittlichen Normen. In der theologischen Tradition wird anerkannt, dass ein Mensch auch dann seinem Gewissen folgen muss, wenn dieses im Einzelfall im Spannungsverhältnis zu kirchlichen Vorgaben steht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Schwangerschaftskonflikt stehen damit zwei Güter im Raum: das Lebensrecht des ungeborenen Kindes und die Würde sowie Selbstbestimmung der schwangeren Person. Die kirchliche Lehre gibt dem Schutz des ungeborenen Lebens grundsätzlich Vorrang. In Theologie und Gesellschaft wird jedoch diskutiert, wie das Verhältnis von kirchlicher Norm, staatlichem Recht und persönlicher Gewissensentscheidung zu bestimmen ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Schwangerschaftskonflikt bleibt somit ein Feld ethischer Spannung, in dem Fragen nach Freiheit, Würde, Verantwortung und rechtlicher Ordnung unterschiedlich gewichtet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Katholische Sozialisation</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Entscheidungsträgerinnen in der kfd sind überwiegend Mitglied der katholischen Kirche und meist katholisch sozialisiert, das heißt in einem Umfeld aufgewachsen, in dem die katholische Kirche, ihre Werte, Traditionen und Lebensweisen prägend waren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die männliche Dominanz in Theologie und Kirchenhierarchie hat weitreichend Auswirkungen auf Lehren, Moralvorstellungen und das kirchliche Selbstverständnis und führt zu einer besonders eingeschränkten Sicht auf die vielfältigen Dimensionen von Sexualität, insbesondere auch auf die weibliche Selbstbestimmung in diesem Bereich. So hat sie lebenslangen Einfluss auf Denken, Fühlen und Handeln, vor allem in ethischen und moralischen Fragen. Zudem spielt sie für die meisten Frauen bis heute auch eine starke Rolle bei der Normierung von Geschlechterrollen und der Kontrolle über Sexualität und Fortpflanzung. Sie wirkt als spirituelle Macht dauerhaft, wird als Einschränkung persönlicher Freiheit deutlich gespürt und benannt und übt starken Einfluss auf persönliche Gewissensentscheidung aus. Eine zeitgemäße Perspektive bedeutet, diese Prägung wahrzunehmen und partnerschaftliche Verantwortung als gemeinsamen Auftrag zu verstehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Prävention: Sexuelle Bildung und Verhütung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Sexuelle Bildung</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sexuelle Bildung kann zur Prävention von Schwangerschaftsabbrüchen beitragen, indem sie ungewollte Schwangerschaften reduziert. Voraussetzung ist eine altersgerechte, wissenschaftlich fundierte und umfassende Aufklärung über Körper, Fruchtbarkeit und Verhütungsmethoden. Sie stärkt die Fähigkeit, Risiken realistisch einzuschätzen, Verhütungsmittel korrekt anzuwenden und informierte Entscheidungen zu treffen. Empirische Befunde weisen darauf hin, dass umfassende Sexualbildung mit einem verantwortlicheren Sexualverhalten und geringeren Raten ungewollter Schwangerschaften verbunden ist, während rein abstinenzorientierte Programme keine vergleichbare Wirkung zeigen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Darüber hinaus fördert sexuelle Bildung Kommunikations- und Beziehungskompetenzen sowie die Fähigkeit zur Grenzsetzung und Selbstbestimmung. Sie unterstützt damit partnerschaftliche Verantwortung und kann Risikofaktoren wie Fehlinformation oder mangelnde Aushandlung von Verhütung verringern. In Verbindung mit einem niederschwelligen Zugang zu Beratung und Verhütungsmitteln leistet sie einen strukturellen Beitrag zur Prävention ungewollter Schwangerschaften und damit mittelbar zur Verringerung von Schwangerschaftsabbrüchen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Verhütung </em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Verhütungsmittel sind, bei vorgeschriebener Anwendung, unterschiedlich wirksam und zuverlässig und haben fast alle Nebenwirkungen. Auch ihre Verfügbarkeit ist unterschiedlich. Kein Verhütungsmittel kann einen 100%igen Schutz vor einer Schwangerschaft bieten. Welches Verhütungsmittel Anwendung findet, hängt von der aktuellen Lebenslage der Anwender*innen und von ihren persönlichen Neigungen ab.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Nutzung von Verhütungsmitteln unterscheidet sich auch nach dem Grund ihrer Anwendung, je nachdem, ob das Verhütungsmittel ausschließlich der Empfängnisverhütung dienen soll oder ob auch der Schutz von sexuell übertragbaren Krankheiten (zum Beispiel HIV, Hepatitis) ein wesentlicher Anwendungsgrund ist. Eine informierte Entscheidung setzt umfassende Aufklärung über Wirkweise, Risiken und Anwendung voraus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Grundsätzlich sind die Kosten für Verhütungsmittel, wie zum Beispiel die Pille, Spirale oder auch eine Sterilisation, privat zu bezahlen. Für Frauen bis zum 22. Geburtstag übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel. Eine Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen für Frauen ab dem 22. Lebensjahr ist nur aufgrund einer medizinischen Indikation möglich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Seit 2015 ist die Rezeptpflicht für die „Pille danach“ aufgehoben. Seitdem kann sie frei verkäuflich erworben werden. Verhütung ist die Verantwortung aller Partner*innen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die kfd fordert, dass Verhütungsmittel für alle zugänglich und frei verfügbar sind und damit auch kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig soll eine frühzeitige und fortlaufende Bildung über Sexualität vom Kindesalter an für alle Geschlechter stattfinden. Hier sollte altersentsprechend auf Körperlichkeit, Selbstbestimmung und Verhütung eingegangen werden. Jedes Bistum muss eine Ansprechperson für sexuelle Bildung vorsehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Schwangerschaft entsteht durch zwei Menschen. Dennoch tragen Frauen die körperliche und häufig auch soziale und wirtschaftliche Hauptlast. Verantwortung für Sexualität, Verhütung und Elternschaft ist eine gemeinsame Aufgabe. Männer sind aufgefordert, ihren Anteil aktiv und ohne Bevormundung der Frau wahrzunehmen, durch Information, Mitverantwortung und Unterstützung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Entscheidung im Schwangerschaftskonflikt</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Entscheidung, sich bei einer ungewollten Schwangerschaft für oder gegen das ungeborene Leben zu entscheiden, wird von den betroffenen Frauen nicht leichtfertig getroffen. Studien (unter anderem die ELSA-Studie<a href="#_ftn1">[1]</a> zu Lebenssituation und Belastung von Frauen mit ungewollter Schwangerschaft) zeigen, dass betroffene Frauen ihre Entscheidung vor dem Hintergrund komplexer persönlicher, familiärer, gesundheitlicher und sozialer Faktoren treffen. Die Situation ist häufig von ambivalenten Gefühlen und erheblichen Belastungen geprägt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Männer tragen im Falle einer Schwangerschaft die Verantwortung in den Bereichen, die die Frau entlasten. Ihre Unterstützung, Begleitung oder Entlastung darf aber nicht zur Bevormundung werden. Die Entscheidung selbst liegt bei der Frau.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch im Fall einer ungewollten Schwangerschaft braucht es gemeinsame Verantwortung. Viele Frauen erleben, dass sie Entscheidungen faktisch allein treffen müssen. Verantwortliches Handeln von Männern umfasst daher: Gesprächsbereitschaft, Verlässlichkeit und das Mittragen der Folgen, ohne Druck und ohne Rückzug. Verantwortung endet nicht mit der Entscheidung: Bei einer Austragung trägt die Frau meist die Hauptlast von Sorgearbeit, körperlichen Konsequenzen und beruflichen Risiken. Männer sind daher in besonderer Weise gefordert, Verantwortung gleichberechtigt zu übernehmen. Auch wenn Männer durch einen Schwangerschaftsabbruch emotional betroffen sein können, dürfen ihre Gefühle jedoch nicht zu unangemessenen Vorwürfen oder Druck gegenüber der Frau führen. Respekt und gemeinsame Bewältigung müssen im Vordergrund stehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die kfd steht hinter den Frauen und setzt sich für eine einfühlsame und sachliche Unterstützung ein. Es bedarf einer umfassenden Begleitung der Frau vor, während und nach der Entscheidung. Über die Begleitung entscheidet die Frau selbstbestimmt. Sie entscheidet, welche Personen mit einbezogen werden. Mit „Begleitung“ ist in diesem Zusammenhang eine umfassende Unterstützung gemeint. Dazu zählen sowohl staatliche Beratungs- und Hilfsangebote sowie finanzielle Unterstützung als auch der Rückhalt durch das persönliche Umfeld wie Familie, Freund*innen, Eltern oder Partner. Die kfd respektiert die Entscheidung der Frau, sie muss sich nicht erklären. Dies fordert die kfd auch gesellschaftlich ein. Selbstbestimmung und Freiheitsrechte müssen eine große Rolle spielen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Beratung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Recht des ungeborenen Lebens ist sehr wichtig. Es steht in einem Spannungsverhältnis zum Selbstbestimmungsrecht der Frau. In der Beratung bei einem Schwangerschaftskonflikt wird daher versucht, beide Seiten so gut wie möglich zu berücksichtigen – rechtlich, medizinisch und ethisch. Ziel ist es, der Komplexität der Situation gerecht zu werden, ohne zwei Leben gegeneinander auszuspielen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für die kfd bedeutet dies, sich für einen sachlichen gesellschaftlichen Dialog einzusetzen, der Polarisierungen vermeidet und die realen Lebenslagen von Frauen ernst nimmt. Es gibt in der kfd keinen Konsens darüber, ob eine Beratungspflicht oder ein Recht auf Beratung nötig ist, um selbstbestimmt und reflektiert entscheiden zu können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Während eine Beratungs<em>pflicht</em> eine verbindliche Voraussetzung darstellt, versteht sich ein Beratungs<em>recht</em> als staatliches Angebot für die Frauen, die sich eine Beratung wünschen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Voraussetzung für eine selbstbestimmte Entscheidung sind zunächst flächendeckende und wertfreie Informationsmöglichkeiten. Dies betrifft sowohl Informationen über Beratungsstellen als auch über den medizinischen Eingriff selbst sowie über Praxen und Krankenhäuser, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Solche Informationen sollten sowohl über Arztpraxen als auch über staatliche Stellen, insbesondere durch transparente Internetangebote, zugänglich gemacht werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Beratung muss ergebnisoffen sein und neben medizinischen auch psychologische und soziale Aspekte umfassen. Nach dem Eingriff sollte es die Möglichkeit einer psychologischen Nachsorge in den Beratungsstellen geben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Ärztliche Versorgung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine flächendeckende medizinische (und gegebenenfalls psychologische) Versorgung hinsichtlich eines Schwangerschaftsabbruches ist in Deutschland nicht gewährleistet. Immer weniger Ärzt*innen bieten Schwangerschaftsabbrüche an, insbesondere im ländlichen Raum fehlen (gut erreichbare) Versorgungsangebote, vor allem in westlichen und südlichen Bundesländern. Diese Versorgungslücke gefährdet die körperliche und seelische Gesundheit ungewollt Schwangerer und muss <em>dringend</em> geschlossen werden. Auch bei einer gewollten Schwangerschaft führt diese Versorgungslücke dazu, dass die medizinische Versorgung nicht gewährleistet und das Leben der Mutter gefährdet ist (zum Beispiel, wenn die Schwangerschaft durch Tod des ungeborenen Lebens endet).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In Krankenhäusern in katholischer Trägerschaft gilt das katholische Arbeitsrecht, ein kirchliches Sonderrecht, das erlaubt, vom staatlichen Recht abzuweichen, wenn kirchliche Grundsätze betroffen sind. Ärzt*innen in katholischen Krankenhäusern dürfen keine Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Darunter fallen auch Abbrüche nach medizinischer Indikation. Ausnahme bildet die akute Lebensgefahr für die Mutter. Die kfd fordert, dass Schwangerschaftsabbrüche auch in katholischen Krankenhäusern möglich sein müssen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es braucht klare politische und institutionelle Rahmenbedingungen, um die ärztliche Versorgung beim Schwangerschaftsabbruch flächendeckend sicherzustellen und Diskriminierung sowie Stigmatisierung im Gesundheitswesen abzubauen. Ebenso wichtig ist die Zusicherung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse bei Schwangerschaftsabbrüchen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Respekt vor der individuellen Gewissensentscheidung von Ärzt*innen, ob sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen oder nicht, ist zu wahren. Der Zugang zu medizinisch notwendigen Eingriffen muss jedoch gewährleistet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Neben der bereits erwähnten Forderung nach einem Ausbau der Versorgungslage, bedarf es einer qualifizierten Ausbildung von Medizinstudierenden und Ärzt*innen sowie einer verpflichtenden medizinischen Fort- und Weiterbildung zum Thema Schwangerschaftsabbruch. Dabei müssen auch die besonderen Bedürfnisse von Frauen in den Wechseljahren einbezogen werden. Die Gynäkologie-Ausbildung muss reformiert werden, damit alle angehenden Fachärzt*innen über die notwendige Kompetenz verfügen, um sachkundig und respektvoll mit ungewollten Schwangerschaften umzugehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Verantwortung über die Geburt hinaus</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>„Ich glaube nicht, dass man nur, weil man Abtreibung ablehnt, automatisch für das Leben ist. Ich glaube sogar, dass es in vielen Fällen an Moral mangelt, wenn man nur möchte, dass ein Kind geboren wird, aber nicht, dass es ernährt, ausgebildet und untergebracht wird. Und warum denke ich, dass man das nicht will? Weil man nicht möchte, dass Steuergelder dafür ausgegeben werden. Das ist nicht für das Leben. Das ist für die Geburt. Wir brauchen eine viel breitere Diskussion darüber, was die Moral der Lebensschützer ist.“ (Sr. Joan Chittister, amerikanische Benediktinerin, 2004)</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Frage des Lebensschutzes endet nicht mit der Geburt eines Kindes. Sr. Joan Chittister weist darauf hin, dass eine ethische Position, die sich ausschließlich auf die Verhinderung von Schwangerschaftsabbrüchen konzentriert, zu kurz greift, wenn sie nicht zugleich die materiellen, sozialen und bildungsbezogenen Voraussetzungen für ein gutes Aufwachsen von Kindern in den Blick nimmt. Lebensschutz umfasst daher auch die Verantwortung, Kinder nach ihrer Geburt angemessen zu versorgen, zu fördern und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Geborene Kinder (gewollt oder ungewollt) bedeuten eine grundlegende Veränderung der Lebensumstände. Die Eltern, oftmals vorrangig die Mutter, müssen sich einer neuen Verantwortung stellen. Größtenteils hat sie neue oder mehr Sorgearbeit. Fehlende partnerschaftliche oder familiäre Unterstützung, finanzielle Mehrbelastungen, unzureichende Wohnverhältnisse sowie ungelöste Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf können erhebliche Herausforderungen darstellen. Wissenschaftliche Langzeitstudien weisen darauf hin, dass unerwünschte Kinder statistisch häufiger belasteten Lebensverläufen ausgesetzt sind. Diese Erkenntnisse verdeutlichen die Notwendigkeit präventiver sozialer und familienpolitischer Maßnahmen. Zugleich zeigen aktuelle Studien, dass sich der Kinderwunsch vieler Menschen aufgrund wirtschaftlicher Unsicherheiten, prekärer Beschäftigungsverhältnisse, hoher Wohnkosten und unzureichender Vereinbarkeitsstrukturen zunehmend nach hinten verschiebt. Familiengründung ist damit nicht allein eine private Entscheidung, sondern wesentlich von politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen abhängig.<a href="#_ftn2">[2]</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Kinder dürfen kein Armutsrisiko für Frauen und Familien darstellen. Daraus ergeben sich für die kfd politische und gesellschaftliche Handlungsaufträge: Dazu gehören unter anderem eine verlässliche Kindergrundsicherung, armutsfeste Sozialleistungen und Mindestlöhne, ein barrierearmer und mehrsprachiger Zugang zu Unterstützungsangeboten, ausreichend vorhandene und kostenfreie Betreuungsplätze sowie verbesserte Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Care- und Erwerbsarbeit. Ebenso bedarf es besonderer Unterstützung für Familien mit Kindern mit Behinderung sowie niedriegschwelliger sozial-psychologischer Begleitung bei Überforderungssituationen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese Forderungen sind nicht abschließend. Sie verdeutlichen jedoch, dass ein konsequent verstandener Lebensschutz umfassende soziale, wirtschaftliche und strukturelle Rahmenbedingungen einschließt. Die kfd setzt sich daher gesellschaftlich, kirchlich und innerhalb des Verbandes für einen offenen Dialog und für eine Sensibilisierung gegenüber den realen Belastungen von Eltern und Kindern ein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Abgrenzung gegen Rechtsextremismus</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wachsam beobachtet die kfd auch die sogenannten Lebensschützer*innen, die mit Kundgebungen wie dem „Marsch für das Leben“/„1.000 Kreuze“ seit Jahren laut und aggressiv für sich beanspruchen, „jedes Leben (zu) schützen“. Sie warnt davor, sie unkritisch zu unterstützen. In vielen Ländern, auch in Deutschland, werden durch radikal rechte Kräfte und religiöse Fundamentalist*innen sexuelle und reproduktive Rechte in Frage gestellt und angegriffen. Über rechtsextreme und religiöse Fundamentalist*innen, Vereine und Aktionsgruppen der sogenannten Lebensschutzbewegung (Pro-Life-Bewegung) nutzen sie die aktuelle/jede Auseinandersetzung, um gesellschaftliche Freiheit und die Rechte von Frauen und marginalisierten Gruppen einzuschränken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Solche Aktivitäten sogenannter Lebensschützer*innen haben in den letzten Jahren zugenommen. Dabei geht es den verantwortlichen Organisator*innen immer auch um einen umfassenden Kulturkampf gegen geschlechter-politische Liberalisierung. Sie vertreten eine rigide Sexualmoral und lehnen sich gegen das Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung auf. Ihre Anhänger*innen stammen vorwiegend aus konservativen bis (extrem) rechten, christlichen Teilen der Gesellschaft mit ideologischer Nähe zu radikalen extrem Rechten. Auf Versammlungen der „Lebensschutz“-Bewegung werden nicht nur antifeministische, autoritäre und christlich-fundamentalistische Inhalte und Positionen verbreitet, sie sind bisweilen auch völkisch-rassistisch, homo- und transfeindlich oder relativieren den Holocaust.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch nach dem Verbot von sogenannten Gehsteigbelästigungen werden Schwangere von radikalen Abtreibungsgegner*innen aus der „Lebensschutzbewegung“ bedrängt, eingeschüchtert oder auf andere vergleichbare Weise erheblich unter Druck gesetzt, um sie in ihrer Entscheidung über die Fortsetzung der Schwangerschaft zu beeinflussen. Auch beratendes und medizinisches Personal wird von Abtreibungsgegner*innen unter Druck gesetzt. Der Schutz von Beratungsstellen und Arztpraxen muss gewährleistet sein. Schwangere müssen die Schwangerschaftskonfliktberatung ungestört wahrnehmen können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Staatlich anerkannte und kirchliche Beratungsstellen leisten seit vielen Jahren einen professionellen und rechtsstaatlich abgesicherten Beitrag in Schwangerschaftsfragen und im Schwangerschaftskonflikt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Fazit</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Meinungsbildungsprozess hat gezeigt, wie vielschichtig die Fragen rund um § 218 StGB sind. Die kfd hält die Spannung zwischen Lebensschutz und Selbstbestimmung bewusst aus. Sie erkennt das ungeborene Leben als schutzwürdig an und betont zugleich das Recht der Frau auf Gewissensfreiheit, Würde, körperliche Unversehrtheit sowie auf eine selbstbestimmte Entscheidung im Bewusstsein ihrer persönlichen Ängste, Sorgen und Lebensumstände.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Frauen dürfen im Schwangerschaftskonflikt weder gesellschaftlich noch partnerschaftlich oder kirchlich allein gelassen werden. Lebensschutz wird nicht auf die Geburt verkürzt, sondern als umfassende soziale Verantwortung verstanden. Die kfd möchte grundsätzlich, dass Frauen unter den für sie bestmöglichen Bedingungen Mutter werden können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zugleich positioniert sich die kfd gegen fundamentalistische und demokratiefeindliche Instrumentalisierungen des Themas. Sie tritt für einen sachlichen Dialog ein, der Polarisierung vermeidet, und für den Schutz von Beratungsstellen und medizinischem Personal. Verantwortung für Sexualität, Verhütung, Schwangerschaft und Elternschaft versteht die kfd als gemeinsame Aufgabe der Partner*innen. Zugleich sieht sie Staat und Gesellschaft in der Pflicht, verlässliche rechtliche, soziale und wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die Frauen in jeder Phase größtmögliche Unterstützung gewährleisten. Politik und Zivilgesellschaft sind daher aufgefordert, diese Verantwortung aktiv wahrzunehmen und Bedingungen zu fördern, die selbstbestimmte Entscheidungen ermöglichen und Eltern nachhaltig stärken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Insgesamt steht die kfd für eine Haltung, die sowohl das ungeborene Leben achtet als auch die Freiheit, Würde und Gewissensentscheidung der Frau ernst nimmt. Ziel ist eine Gesellschaft und Kirche, in der Frauen im Schwangerschaftskonflikt Unterstützung erfahren, ohne Stigmatisierung oder Druck, und in der die Verantwortung für das Leben über die Geburt hinaus getragen wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="#_ftnref1">[1]</a><em>Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer. Angebote der Beratung und Versorgung (ELSA)</em>. (o. D.). BMG. <a href="https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/details/elsa">https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/details/elsa</a> Zugriff: 19.03.2026</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="#_ftnref2">[2]</a><em>„Fertilitätskrise“: Auch der unerfüllte Wunsch Schwanger zu werden ist politisch | Gunda-Werner-Institut | Heinrich-Böll-Stiftung</em>. (2025, 31. Dezember). Gunda-Werner-Institut | Heinrich-Böll-Stiftung. <a href="https://www.gwi-boell.de/de/2025/12/31/fertilitaetskrise-auch-der-unerfuellte-wunsch-schwanger-zu-werden-ist-politisch">https://www.gwi-boell.de/de/2025/12/31/fertilitaetskrise-auch-der-unerfuellte-wunsch-schwanger-zu-werden-ist-politisch</a> Zugriff:19.03.2026</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 05 Jun 2026 16:39:45 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>P2: Ökonomische Eigenständigkeit von Frauen und geschlechtergerechte Wirtschaftspolitik  </title>
                        <link>https://kfd-antragsgruen.de/bver2026/okonomische-eigenstandigkeit-von-frauen-und-geschlechtergerechte-wirts-11697</link>
                        <author>Bundesvorstand</author>
                        <guid>https://kfd-antragsgruen.de/bver2026/okonomische-eigenstandigkeit-von-frauen-und-geschlechtergerechte-wirts-11697</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Positionierungstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Einleitung </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die ökonomische Eigenständigkeit von Frauen ist eine zentrale Voraussetzung für Gleichstellung, gesellschaftliche Teilhabe und nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung. Frauen sind weiterhin strukturell benachteiligt, wenn es um Einkommen, Vermögen und soziale Absicherung geht: Sie verdienen im Durchschnitt weniger als Männer, haben ein geringeres Vermögen und leben häufiger in Armut, insbesondere wenn sie alleinerziehend sind oder im Alter. Daher ist es nicht verwunderlich, dass Frauen sich seltener wirtschaftlich eigenständig fühlen und es de facto auch sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Ursachen dafür liegen nicht allein in individuellen Entscheidungen, sondern in strukturellen Rahmenbedingungen von Arbeitsmarkt, Steuer- und Sozialpolitik sowie der ungleichen Verteilung von Sorgearbeit. Gesetze und Strukturen beeinflussen maßgeblich, wie Erwerbs- und Sorge-Arbeit zwischen den Geschlechtern verteilt sind und welche wirtschaftlichen Handlungsspielräume Frauen haben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ökonomische Eigenständigkeit ist eine zentrale Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe, Selbstbestimmung und Gleichstellung. Wer finanziell abhängig ist, ist strukturell verwundbar – sowohl innerhalb von Partnerschaften als auch im Hinblick auf Lebensentscheidungen, berufliche Entwicklung und soziale Absicherung. Wirtschaftliche Ungleichheit zwischen den Geschlechtern reproduziert daher auch Machtungleichheiten. Geschlechtergerechtigkeit bleibt unvollständig, solange Frauen nicht über die gleichen wirtschaftlichen Ressourcen und Handlungsspielräume verfügen wie Männer.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine zukunftsfähige Wirtschaftspolitik muss deshalb die ökonomische Eigenständigkeit von Frauen systematisch stärken. Dazu gehört unter anderem, Erwerbsarbeit und Sorgearbeit besser miteinander vereinbar zu machen, Fehlanreize im Steuer- und Transfersystem abzubauen und gleiche wirtschaftliche Chancen über den gesamten Lebensverlauf hinweg zu ermöglichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese Positionierung des kfd-Bundesverbandes knüpft an das Positionspapier „Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf“ an. Sie zeigt zentrale strukturelle Hindernisse für die ökonomische Eigenständigkeit von Frauen auf und formuliert Forderungen und Handlungsempfehlungen, um die ökonomische Eigenständigkeit von Frauen zu stärken und die Wirtschaftspolitik in Deutschland geschlechtergerecht zu gestalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>1. Geschlechtersensible und datenbasierte Wirtschaftspolitik </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wirtschaftspolitik ist nicht geschlechtsneutral. Politische Entscheidungen und wirtschaftliche Maßnahmen wirken auf Frauen und Männer oft unterschiedlich. Jedoch fehlen über diese Unterschiede weiterhin belastbare Daten und systematische Analysen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wenn politische Entscheidungen ohne solche Analysen getroffen werden, können bestehende Ungleichheiten unbeabsichtigt verstärkt werden. Investitionsprogramme, Konjunkturmaßnahmen oder Förderprogramme kommen häufig Branchen zugute, in denen überwiegend Männer beschäftigt sind, während Beschäftigungsbereiche mit hohem Frauenanteil seltener im Fokus wirtschaftspolitischer Förderung stehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Besonders deutlich wird das Ungleichgewicht bei der Anerkennung des wirtschaftlichen Wertes von unbezahlter Sorgearbeit. Diese wird zu einem großen Teil von Frauen geleistet, bleibt aber in den zentralen wirtschaftlichen Kennzahlen weitgehend unsichtbar,obwohl die Übernahme unbezahlter Sorgearbeit eine zentrale Grundlage für das Funktionieren unserer Gesellschaft und Wirtschaft ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die kfd fordert daher:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Geschlechterdifferenzierte Daten verbessern: </strong>Ausbau der Datenerhebung zu den gleichstellungsrelevanten Auswirkungen bestehender Wirtschafts-, Finanz- und Sozialgesetzgebung sowie der Wirtschaftsleistung von Frauen.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Geschlechterwirkungen systematisch prüfen:</strong> Einführung verbindlicher Gleichstellungs- bzw. Gender-Impact-Analysen für wirtschafts- und finanzpolitische Maßnahmen.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Gender Budgeting stärken:</strong> Öffentliche Haushalte regelmäßig systematisch daraufhin überprüfen, wie Mittel zwischen den Geschlechtern wirken, um eine geschlechtergerechte Verteilung der Ressourcen sicherzustellen.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Investitionspolitik diversifizieren:</strong> Wirtschaftspolitische Förderprogramme, Investitionsprogramme und Forschungsgelder sollen stärker in Branchen mit hohem Frauenanteil und zur Förderung der Gleichstellung eingesetzt werden.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Geschlechtergerechte Vergabepraxis:</strong> Kriterien für die Vergabe öffentlicher Aufträge entwickeln, die Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellung berücksichtigen</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>2. Fehlanreize in Steuer- und Transfersystemen </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Steuer- und sozialpolitische Regelungen spielen eine entscheidende Rolle bei der Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit innerhalb von Haushalten. In Deutschland begünstigen zentrale Regelungen nach wie vor eine traditionelle Arbeitsteilung, bei der in heterosexuellen Partnerschaften meist der Mann einen Großteil des Einkommens erwirtschaftet, während die Frau häufig nur in Teilzeit oder geringfügig beschäftigt ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Instrumente wie das Ehegattensplitting, die Regelungen zur geringfügigen Beschäftigung oder die beitragsfreie Mitversicherung schaffen kurzfristig finanzielle Anreize, die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu reduzieren oder in Teilzeit zu stabilisieren. Diese Strukturen mögen kurzfristig attraktiv erscheinen, haben jedoch langfristig negative Auswirkungen auf Einkommen, Karrierechancen und Altersvorsorge von Frauen. Sie fördern eine Verfestigung der Ungleichheit, indem sie Anreize schaffen, die Erwerbstätigkeit von Frauen dauerhaft zu begrenzen. Das führt zu einer Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt und Einschränkung der ökonomischen Eigenständigkeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die kfd fordert daher:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Fehlanreize im Steuerrecht abbauen: </strong>Reform des Ehegattensplittings hin zu einem Modell, das individuelle Erwerbstätigkeit stärker fördert.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Minijob-Strukturen überwinden: </strong>Geringfügige Beschäftigung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überführen.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Individuelle soziale Absicherung stärken:</strong> Systeme der sozialen Sicherung so reformieren, dass eigenständige Ansprüche gestärkt und Teilzeitarbeit sowie erwerbsfreie Phasen für Erziehung, Pflege und Sorgearbeit verlässlich abgesichert werden. Dabei ist sicherzustellen, dass sorgearbeitende Personen durch tragfähige, armutsfeste und geschlechtergerechte Regelungen geschützt werden.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Erwerbstätigkeit von Zweitverdienenden fördern: </strong>Steuer- und Transfersysteme so gestalten, dass zusätzliche Erwerbsarbeit finanziell attraktiv bleibt.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>3. Geschlechterungleichheiten am Arbeitsmarkt </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Strukturelle Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt tragen wesentlich zur wirtschaftlichen Benachteiligung von Frauen bei. Frauen sind überdurchschnittlich häufig im Niedriglohnsektor beschäftigt, arbeiten häufiger in Teilzeit und sind seltener in Führungspositionen vertreten.Zwischen Männern und Frauen bestehen weiterhin deutliche Lohnunterschiede.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Hinzu kommt die strukturelle Unterbewertung von Branchen mit hohem Frauenanteil, etwa im sozialen, erzieherischen und pflegerischen Bereich. Tätigkeiten mit hoher gesellschaftlicher Bedeutung werden häufig schlechter entlohnt als vergleichbare Tätigkeiten in männerdominierten Branchen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese Faktoren wirken sich über den gesamten Lebensverlauf aus und führen dazu, dass Frauen im Durchschnitt geringere Einkommen erzielen und geringere Vermögen aufbauen können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die kfd fordert daher:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Entgeltgleichheit stärken:</strong> Verbesserung der Entgelttransparenz und wirksame Instrumente zur Durchsetzung gleicher Bezahlung für gleichwertige Arbeit.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Aufstiegschancen verbessern:</strong> Maßnahmen zur Förderung von Frauen in Führungspositionen weiterentwickeln und eine verbindliche Durchsetzung der Frauenquote in Unternehmen und Vorständen auf allen Ebenen.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Soziale Berufe aufwerten:</strong> Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Bezahlung in sozialen, erzieherischen und pflegerischen Berufen.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Vollzeit und vollzeitnahe Beschäftigung erleichtern:</strong> Arbeitszeitmodelle fördern, die eine existenzsichernde Erwerbstätigkeit ermöglichen.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>4. Ungleiche Verteilung von Sorgearbeit </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Unbezahlte Sorgearbeit bildet ein grundlegendes Fundament der Wirtschaft. Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen und Haushaltsarbeit sichern das Funktionieren von Gesellschaft und Arbeitsmarkt. Dennoch wird diese Arbeit ökonomisch kaum sichtbar gemacht und überwiegend von Frauen übernommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Frauen reduzieren deshalb deutlich häufiger ihre Erwerbstätigkeit oder unterbrechen ihre Erwerbsbiografie. Gleichzeitig bestehen weiterhin strukturelle Defizite in der Infrastruktur für Kinderbetreuung und Pflege. Ohne ausreichende öffentliche Angebote werden Sorgeaufgaben häufig innerhalb von Familien organisiert – meist zulasten der Erwerbstätigkeit von Frauen. So können Frauen häufig nicht in dem Umfang erwerbstätig sein, wie sie es gerne wären,und sie fehlen auch als Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt.10</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese ungleiche Verteilung von Sorgearbeit ist ein zentraler Faktor für Einkommensunterschiede, geringere Karrierechancen und langfristige Unterschiede in der sozialen Sicherung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die kfd fordert daher:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Care-Infrastruktur ausbauen:</strong> Verlässliche und qualitativ hochwertige Angebote für Kinderbetreuung und Pflege flächendeckend ausbauen.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Sorgearbeit partnerschaftlicher verteilen:</strong> Anreizstrukturen in Elternzeit- und Pflegezeitregelungen stärken, die eine gleichmäßigere Aufteilung fördern.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Zeitpolitische Rahmenbedingungen verbessern: </strong>Arbeitszeitmodelle fördern, die Erwerbsarbeit und Sorgearbeit besser vereinbar machen.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Sorgearbeit gesellschaftlich aufwerten: </strong>Die wirtschaftliche Bedeutung von Care-Arbeit stärker sichtbar machen, als Faktor für die Wirtschaftsleistung berücksichtigen und in die politische Entscheidungsfindung einbeziehen.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Haushaltsnahe Dienstleistungen fördern:</strong> Einführung eines Gutscheinmodells für haushaltsnahe Dienstleistungen, um Familien zu entlasten und sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen zu schaffen.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>5. Langfristige Folgen für Einkommen, Vermögen und Alterssicherung </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die genannten strukturellen Faktoren wirken kumulativ über den gesamten Lebensverlauf. Geringere Erwerbseinkommen, häufigere Teilzeitbeschäftigung und Erwerbsunterbrechungen führen zu deutlich niedrigeren Lebenseinkommen von Frauen. Dadurch können Frauen weniger Vermögen aufbauen und erwerben geringere Ansprüche in der Alterssicherung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Ergebnis ist eine erhebliche geschlechtsspezifische Lücke bei Renteneinkommen. Frauen sind daher überdurchschnittlich häufig von Altersarmut betroffen. Besonders hoch ist das Armutsrisiko für Alleinerziehende sowie für Frauen mit langen Phasen reduzierter Erwerbstätigkeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die kfd fordert daher:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Lebensverlaufsperspektive stärken:</strong> Gleichstellungspolitik stärker an langfristigen ökonomischen Folgen von Erwerbsentscheidungen ausrichten.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Rentenlücken reduzieren:</strong> Maßnahmen zur besseren Absicherung von Sorgezeiten und Erwerbsunterbrechungen weiterentwickeln.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Eigenständige Alterssicherung fördern: </strong>Strukturen schaffen, die kontinuierliche und existenzsichernde Erwerbstätigkeit ermöglichen.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Armutsrisiken gezielt reduzieren:</strong> Besondere Unterstützung für Alleinerziehende und Frauen mit niedrigen Einkommen.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Fazit: Ökonomische Eigenständigkeit als Schlüssel für Gleichstellung und wirtschaftliche Stärke </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die ökonomische Eigenständigkeit von Frauen ist eine zentrale Voraussetzung für tatsächliche Gleichstellung. Sie ermöglicht Selbstbestimmung, reduziert strukturelle Abhängigkeiten und stärkt gesellschaftliche Teilhabe. Gleichzeitig ist sie von großer Bedeutung für eine leistungsfähige und zukunftsfähige Volkswirtschaft. Wenn Frauen ihre Qualifikationen, Kompetenzen und Erwerbspotenziale uneingeschränkt einbringen können, profitieren Wirtschaft, Arbeitsmarkt und Gesellschaft insgesamt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die bestehenden wirtschaftlichen Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern sind kein Zufall. Sie entstehen aus strukturellen Rahmenbedingungen, politischen Entscheidungen und gesellschaftlichen Erwartungen, die Erwerbsarbeit, Einkommen und Sorgearbeit weiterhin ungleich verteilen. Solange diese Strukturen fortbestehen, bleibt ökonomische Eigenständigkeit für viele Frauen schwer erreichbar.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine geschlechtergerechte Wirtschaftspolitik muss diese Zusammenhänge konsequent berücksichtigen. Dazu gehören Reformen im Steuer- und Transfersystem, eine gerechtere Bewertung von Arbeit, bessere Rahmenbedingungen für Erwerbstätigkeit über den gesamten Lebensverlauf sowie eine stärkere gesellschaftliche und wirtschaftliche Anerkennung von Sorgearbeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Stärkung der ökonomischen Eigenständigkeit von Frauen ist keine Einzelmaßnahme, sondern eine Querschnittsaufgabe für Wirtschafts-, Arbeitsmarkt-, Sozial- und Familienpolitik. Sie erfordert politische Priorität, strukturelle Reformen und eine konsequente Ausrichtung wirtschaftspolitischer Entscheidungen an Gleichstellungszielen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit dieser Positionierung setzt sich die kfd dafür ein, dass die ökonomische Eigenständigkeit von Frauen nicht länger ein Wunsch bleibt, sondern Realität wird. Wir fordern eine Wirtschaftspolitik, die den strukturellen Barrieren entgegenwirkt und eine echte Gleichstellung der Geschlechter fördert. Nur durch gezielte politische Maßnahmen, die die ökonomische Unabhängigkeit von Frauen stärken, können wir eine gerechtere und zukunftsfähige Gesellschaft aufbauen, in der alle Menschen – unabhängig vom Geschlecht – gleichberechtigt an Wirtschaft und Gesellschaft teilhaben.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 05 Jun 2026 16:37:57 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä5 zu P2: Ökonomische Eigenständigkeit von Frauen und geschlechtergerechte Wirtschaftspolitik  </title>
                        <link>https://kfd-antragsgruen.de/bver2026/motion/16/amendment/142</link>
                        <author>Petra Löwenbrück (Bundesvorstand)</author>
                        <guid>https://kfd-antragsgruen.de/bver2026/motion/16/amendment/142</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Positionierungstext</h2><div id="section_17_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 92 bis 93 einfügen:</h4><div><ul><li value="1"><p>bzw. erwerbsfreie Phasen für Erziehung, Pflege und Sorgearbeit besser berücksichtigen.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Individuelle soziale Absicherung stärken: Systeme der sozialen Sicherung zu reformieren, dass eigenständige Ansprüche gestärkt und Teilzeitarbeit sowie erwerbsfreie Phasen für Erziehung, Pflege und Sorgearbeit verlässlich abgesichert werden. Dabei ist sicherzustellen, dass sorgearbeitende Personen durch tragfähige, armutsfeste und geschlechtergerechte Regelungen geschützt werden.</ins></p></li></ul></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 05 Jun 2026 15:43:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä12 zu P1: Zwischen Lebensschutz und Selbstbestimmung: Positionen und Perspektiven der kfd zu § 218 StGB</title>
                        <link>https://kfd-antragsgruen.de/bver2026/motion/15/amendment/141</link>
                        <author>AG § 218</author>
                        <guid>https://kfd-antragsgruen.de/bver2026/motion/15/amendment/141</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Positionierungstext</h2><div id="section_17_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">In Zeile 297:</h4><div><p><strong>Abgrenzung gegen <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Rechts</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Rechtsextremismus</ins></strong></p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 05 Jun 2026 12:57:49 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A5: Nachbesetzung des vakanten Platzes im erweiterten Bundesvorstand</title>
                        <link>https://kfd-antragsgruen.de/bver2026/motion/44</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://kfd-antragsgruen.de/bver2026/motion/44</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bundesversammlung möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das der eingesetzte Wahlausschuss beauftragt wird, sich um eine Kandidatin für den vakanten Platz im erweiterten Bundesvorstand zu bemühen, damit eine Kandidatin bei der Wahl auf der Bundesversammlung 2027 gewählt werden kann.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 05 Jun 2026 12:14:54 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A4: Vereinbarkeit von Leitungsämtern im Bundesvorstand der kfd mit externen Funktionen – Klärungsprozess zu Rahmenbedingungen und Interessenkonflikten</title>
                        <link>https://kfd-antragsgruen.de/bver2026/motion/42</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://kfd-antragsgruen.de/bver2026/motion/42</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bundesversammlung möge beschließen, dass mit dieser Versammlung ein strukturierter Prozess zur Auseinandersetzung mit der Vereinbarkeit von politischen Mandaten sowie Funktionen und Ämtern außerhalb des Verbandes mit Leitungsaufgaben in der kfd in Gang gesetzt wird. Dieser Prozess soll insbesondere die Vereinbarkeit mit Leitungsämtern auf Bundesebene, vor allem mit dem Amt der kfd-Bundesvorsitzenden, der Stellvertreterinnen sowie des Bundesvorstands, in den Blick nehmen. Das Verfahren soll ergebnisoffen und unter Beteiligung der Diözesan- bzw. Landesvorstände gestaltet sein. Dafür sind geeignete Rahmenbedingungen und Strukturen zu entwickeln. Als mögliche Formate kommen beispielsweise Arbeitsgruppen und Hearings in Betracht. Ziel des Prozesses ist die Erarbeitung eines Ergebnispapiers, das der Bundesversammlung 2027 zur Abstimmung vorgelegt wird und bei der möglichen neu zu wählenden Bundesvorsitzenden Anwendung finden kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Unter Funktionen und Ämtern außerhalb des Verbandes werden insbesondere leitende, repräsentative oder entscheidungsrelevante Rollen in Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Kirche und Gesellschaft verstanden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ziel des Prozesses ist die Erarbeitung konkreter Ergebnisse, insbesondere zu folgenden Aspekten:<br>
•eine klare Beschreibung des Rollen- und Aufgabenprofils der Bundesvorsitzenden, ihrer Stellvertreterinnen sowie des erweiterten Bundesvorstands<br>
•Kriterien für die Vereinbarkeit und den Umgang mit Ämtern und Funktionen außerhalb des Verbandes, insbesondere in politischen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen, kirchlichen oder zivilgesellschaftlichen Kontexten<br>
•die Klärung der besonderen Verantwortung der Bundesebene für die politische Interessenvertretung im Sinne der kfd unter Berücksichtigung ihrer Werte, Positionspapiere sowie Grundlagen- und Leitlinien<br>
•Handlungsempfehlungen zum Umgang mit möglichen Interessenkonflikten</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Ergebnisse sollen als Orientierung und Entscheidungshilfe für zukünftige Kandidatinnen dienen sowie als klare Grundlage für den Wahlausschuss und Auswahlprozesse und für die Erwartungen des Verbandes an den gesamten Bundesvorstand.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Organisation und Koordination des Prozesses erfolgen durch die Bundesgeschäftsstelle in Zusammenarbeit mit dem Bundesvorstand und den Diözesanverbänden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Ergebnisse des Prozesses sind spätestens zur nächsten Bundesversammlung vorzulegen, in jedem Fall jedoch vor der Wahl einer neuen Bundesvorsitzenden.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 05 Jun 2026 11:40:40 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A5: Nachbesetzung des vakanten Platzes im erweiterten Bundesvorstand</title>
                        <link>https://kfd-antragsgruen.de/bver2026/motion/38</link>
                        <author>Jutta Lutterbey (DV Münster)</author>
                        <guid>https://kfd-antragsgruen.de/bver2026/motion/38</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bundesversammlung möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das der eingesetzte Wahlausschuss beauftragt wird, sich um eine Kandidatin für den vakanten Platz im erweiterten Bundesvorstand zu bemühen, damit eine Kandidatin bei der Wahl auf der Bundesversammlung 2027 gewählt werden kann.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Eine Position im erweiterten Vorstand ist seit 2025 vakant. Um eine breitere Beteiligung der Diözesanverbände zu gewährleisten, sollte diese Position schnellstmöglich wieder besetzt werden. Dies führt dann auch zu einer Entlastung der anderen Vorstandsmitglieder und zu einer breiteren Verteilung der Aufgaben.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 05 Jun 2026 08:46:19 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: A1: Eckpunkte Geistliche Leitung in der kfd</title>
                        <link>https://kfd-antragsgruen.de/bver2026/motion/12?commentId=9#comm9</link>
                        <author>Christine Knuf</author>
                        <guid>https://kfd-antragsgruen.de/bver2026/motion/12?commentId=9#comm9</guid>
                        <description><![CDATA[Anfrage zu den Theologischen Voraussetzungen:

- Worin besteht die Notwendigkeit eine Staffelung vorzunehmen?

- Mit Blick auf die DV, die ehrenamtliche geistl. Leitungen haben: schränkt die Voraussetzung eines theologischen Studiums bei der Suche nicht zu sehr ein?]]></description>
                        <pubDate>Fri, 05 Jun 2026 08:37:35 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: Ä9 zu P1: Zwischen Lebensschutz und Selbstbestimmung: Positionen und Perspektiven der kfd zu § 218 StGB</title>
                        <link>https://kfd-antragsgruen.de/bver2026/motion/15/amendment/135?commentId=5#comm5</link>
                        <author>Marie Lacaille</author>
                        <guid>https://kfd-antragsgruen.de/bver2026/motion/15/amendment/135?commentId=5#comm5</guid>
                        <description><![CDATA[Genau diesen Diskurs haben wir in der AG auch geführt und er wird auch allgemein unterschiedlich geführt. Bei der vorigen Variante soll die Lesart sein: Das Kind wird behindert, weil die Bedingungen für ein selbstständiges und freies Leben nicht gegeben ist  (z.B. Barrierefreiheit). 
Vielleicht braucht es auch eine Fußnote um genau diesen Diskurs und das damit verbundene Bewusstsein sichtbar zu machen. ]]></description>
                        <pubDate>Thu, 04 Jun 2026 09:13:15 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä11 zu P1: Zwischen Lebensschutz und Selbstbestimmung: Positionen und Perspektiven der kfd zu § 218 StGB</title>
                        <link>https://kfd-antragsgruen.de/bver2026/motion/15/amendment/137</link>
                        <author>Marie Lacaille</author>
                        <guid>https://kfd-antragsgruen.de/bver2026/motion/15/amendment/137</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Positionierungstext</h2><div id="section_17_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 20 bis 21 einfügen:</h4><div><p>Ausgangspunkt aller Überlegungen – unabhängig davon, ob man sich für die Beibehaltung oder für die Abschaffung des § 218 StGB ausspricht.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br>Innerhalb der Diskussion der Arbeitsgruppe, wurde zur Beschreibung der vorgeburtlichen Entwicklung für den Begriff „ungeborenes Leben“ entschieden. Dieser bietet aus Sicht der Arbeitsgruppe eine möglichst neutrale, zugleich aber verständliche alltagsnahe Beschreibung und ist damit juristisch wie gesellschaftlich anschlussfähig.</ins></p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 04 Jun 2026 09:04:01 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: Ä1 zu A4: Vereinbarkeit von Leitungsämtern im Bundesvorstand der kfd mit externen Funktionen – Klärungsprozess zu Rahmenbedingungen und Interessenkonflikten</title>
                        <link>https://kfd-antragsgruen.de/bver2026/motion/18/amendment/125?commentId=4#comm4</link>
                        <author>Marie Lacaille</author>
                        <guid>https://kfd-antragsgruen.de/bver2026/motion/18/amendment/125?commentId=4#comm4</guid>
                        <description><![CDATA[Gute Ergänzung und verdeutlicht die Zielsetzung. ]]></description>
                        <pubDate>Thu, 04 Jun 2026 09:01:51 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä10 zu P1: Zwischen Lebensschutz und Selbstbestimmung: Positionen und Perspektiven der kfd zu § 218 StGB</title>
                        <link>https://kfd-antragsgruen.de/bver2026/motion/15/amendment/136</link>
                        <author>Lucia Justenhoven (DV Hamburg)</author>
                        <guid>https://kfd-antragsgruen.de/bver2026/motion/15/amendment/136</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Positionierungstext</h2><div id="section_17_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 353 bis 355:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Insgesamt steht die kfd für eine Haltung, die sowohl das ungeborene Leben achtet als auch die Freiheit, Würde und Gewissensentscheidung der Frau ernst nimmt.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">.</ins> Ziel ist eine Gesellschaft und Kirche, in der Frauen im Schwangerschaftskonflikt </p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Ich würde den Satz streichen oder aber deutlich umformulieren, denn der Wortlaut entspricht fast 1:1 dem 2. Satz im ersten Absatz unter Fazit.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 03 Jun 2026 15:14:00 +0200</pubDate>
                    </item></channel></rss>